Das Corpus Juris Civilis, Volumen6C. Focke, 1832 |
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... Freiheit können gehorsame Sclaven nach dem Willen ibrer Herren vor Unserm Rath , oder vor den Consulen , den Prätoren , Präsidenten und Magistraten der Städte , welche diese Gerechtsame haben , erlangen . Geg . d . 30 Dec. 359. u . d ...
... Freiheit können gehorsame Sclaven nach dem Willen ibrer Herren vor Unserm Rath , oder vor den Consulen , den Prätoren , Präsidenten und Magistraten der Städte , welche diese Gerechtsame haben , erlangen . Geg . d . 30 Dec. 359. u . d ...
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... Freiheit doch nicht . Geg . d . 15. Apr. 207 u . d . C. Aper u . Maximus . 4. Dieselben an Archelaus . Da Dein Vater die Freiheit unmittelbar aus dem Testa- mente erhalten hat , so wirst Du , wenn Du auch sein Erbe geworden , dennoch ...
... Freiheit doch nicht . Geg . d . 15. Apr. 207 u . d . C. Aper u . Maximus . 4. Dieselben an Archelaus . Da Dein Vater die Freiheit unmittelbar aus dem Testa- mente erhalten hat , so wirst Du , wenn Du auch sein Erbe geworden , dennoch ...
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... Freiheit fodern , zumal besonders dies auch von dem gelehrtesten Fürsten , dem verewigten Kaiser Marcus , verordnet worden ist . Dies muss auch in Betreff der Person eines Fremden so gehalten werden . 7. Derselbe an die Justa . Wider ...
... Freiheit fodern , zumal besonders dies auch von dem gelehrtesten Fürsten , dem verewigten Kaiser Marcus , verordnet worden ist . Dies muss auch in Betreff der Person eines Fremden so gehalten werden . 7. Derselbe an die Justa . Wider ...
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... Freiheit vom Erben nicht genommen werden könne ; auch kann dem Bedingtfreien so wenig eine Veräusserung , als die Ersitzung insofern schaden , dass er nicht , sobald die Be- dingung eingetreten , die Freiheit erlangte . 14. Die Kaiser ...
... Freiheit vom Erben nicht genommen werden könne ; auch kann dem Bedingtfreien so wenig eine Veräusserung , als die Ersitzung insofern schaden , dass er nicht , sobald die Be- dingung eingetreten , die Freiheit erlangte . 14. Die Kaiser ...
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... Freiheit beschenkt worden , oder irgend einem Andern zu gestatten , entweder vor dem Verkauf der Sachen , oder nachher binnen Jahresfrist die Erbschaft anzutreten und die Sachen zurückzufodern , gegen vorher zu bestellende Bürgschaft ...
... Freiheit beschenkt worden , oder irgend einem Andern zu gestatten , entweder vor dem Verkauf der Sachen , oder nachher binnen Jahresfrist die Erbschaft anzutreten und die Sachen zurückzufodern , gegen vorher zu bestellende Bürgschaft ...
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“Das” Corpus juris civilis, Volumen6 Bruno Schilling,Carl Friedrich Ferdinand Sintenis Vista completa - 1832 |
Términos y frases comunes
Aelian Amtslasten Anklage Antonin Appellation Arcad Arcadius Bauto befehlen Befugniss Besitz blos Comes Const Constant Constitution Cujac Curialen Curie D. K. Alexand D. K. Dioclet D. K. Theodos D. K. Valentin Decbr Decurionen dergestalt derjenige Derselbe diejenigen Dienst Eigenthum Einrede entweder Erben erhalten Erkenntniss erlassen Ersitzung ertheilt Fiscus Foderung Freigelassenen Freiheit gefodert Geld genöthigt Gericht geschehen Gesetz Gläubiger Gordian Goth Gothofr Gothofred Gratian Grund Grundstücke hast Honorius Hörigen indem irgend Jahre Jemand Justinian Kaiser Kinder Klage Lampad lichen Magist Magister officiorum Magistri militum Mailand März u. d. Maxim möge muss Niemand Niessbrauch Nothwendigkeit Numerian öffentlichen Officio Personen Pfand Pfund Gold Praef Process Proconsul Provincialpräsident Provincialstatthalter Provinz Ravenna Recht rechtlichen Richter Sache Schenkung Schuldner Sclaven Sirmium sobald Sohn Soldaten soll sowohl Stadt städtischen Statthalter Strafe Theil Theodos Theodosius Titel Unserer Majestät Unterbeamten Valens Valentinianus Vater Verbrechen Verjährung Verkauf Vermögen verordnen verpfändet Weise wider wissen Zahlung