Das Corpus Juris Civilis, Volumen6C. Focke, 1832 |
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... diejenigen , um deren Freilassung Du zu einer be- stimmten Zeit Deines Alters gebeten worden , nicht zur Frei- heit geführt hast , sondern Dein Vormund sie freigelassen hat , so sind sie Sclaven ` geblieben . 7. Dieselben an , Zoticus ...
... diejenigen , um deren Freilassung Du zu einer be- stimmten Zeit Deines Alters gebeten worden , nicht zur Frei- heit geführt hast , sondern Dein Vormund sie freigelassen hat , so sind sie Sclaven ` geblieben . 7. Dieselben an , Zoticus ...
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... diejenigen Personen erleide , denen er etwas übertragen , nicht aber , dass er auch durch sie einen Vortheil erlangen soll , indem auch die alte Rechtsregel , welche bestimmte , dass der Sclav ein Rechtsverhältniss seines Herrn nicht ...
... diejenigen Personen erleide , denen er etwas übertragen , nicht aber , dass er auch durch sie einen Vortheil erlangen soll , indem auch die alte Rechtsregel , welche bestimmte , dass der Sclav ein Rechtsverhältniss seines Herrn nicht ...
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... diejenigen , die durch Unsere Gnade etwas erhalten ha- ben , durch keine Beunruhigung gestört werden sollen , und ebensowenig Denen von Seiten Unseres Fiscus irgend eine Streitigkeit erhoben werden dürfe , die auf irgend eine Art und ...
... diejenigen , die durch Unsere Gnade etwas erhalten ha- ben , durch keine Beunruhigung gestört werden sollen , und ebensowenig Denen von Seiten Unseres Fiscus irgend eine Streitigkeit erhoben werden dürfe , die auf irgend eine Art und ...
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... diejenigen Klagen sollen aber binnen der ununterbrochenen Frist von dreissig Jahren erlöschen , die früherhin als immerwährende erschienen , nicht diejenigen , die schon in alten Zeiten beschränkt waren . Nach Verlauf dieser Frist soll ...
... diejenigen Klagen sollen aber binnen der ununterbrochenen Frist von dreissig Jahren erlöschen , die früherhin als immerwährende erschienen , nicht diejenigen , die schon in alten Zeiten beschränkt waren . Nach Verlauf dieser Frist soll ...
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... diejenigen , welche eine Sache einen ununterbrochenen Zeitraum von vierzig Jahren über ohne gesetzmässige Störung besessen haben , aus dem Besitz der Sache oder deren Eigen- thum zwar nicht gesetzt , allein zur Entrichtung der Abga- 55 ...
... diejenigen , welche eine Sache einen ununterbrochenen Zeitraum von vierzig Jahren über ohne gesetzmässige Störung besessen haben , aus dem Besitz der Sache oder deren Eigen- thum zwar nicht gesetzt , allein zur Entrichtung der Abga- 55 ...
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“Das” Corpus juris civilis, Volumen6 Bruno Schilling,Carl Friedrich Ferdinand Sintenis Vista completa - 1832 |
Términos y frases comunes
Aelian Amtslasten Anklage Antonin Appellation Arcad Arcadius Bauto befehlen Befugniss Besitz blos Comes Const Constant Constitution Cujac Curialen Curie D. K. Alexand D. K. Dioclet D. K. Theodos D. K. Valentin Decbr Decurionen dergestalt derjenige Derselbe diejenigen Dienst Eigenthum Einrede entweder Erben erhalten Erkenntniss erlassen Ersitzung ertheilt Fiscus Foderung Freigelassenen Freiheit gefodert Geld genöthigt Gericht geschehen Gesetz Gläubiger Gordian Goth Gothofr Gothofred Gratian Grund Grundstücke hast Honorius Hörigen indem irgend Jahre Jemand Justinian Kaiser Kinder Klage Lampad lichen Magist Magister officiorum Magistri militum Mailand März u. d. Maxim möge muss Niemand Niessbrauch Nothwendigkeit Numerian öffentlichen Officio Personen Pfand Pfund Gold Praef Process Proconsul Provincialpräsident Provincialstatthalter Provinz Ravenna Recht rechtlichen Richter Sache Schenkung Schuldner Sclaven Sirmium sobald Sohn Soldaten soll sowohl Stadt städtischen Statthalter Strafe Theil Theodos Theodosius Titel Unserer Majestät Unterbeamten Valens Valentinianus Vater Verbrechen Verjährung Verkauf Vermögen verordnen verpfändet Weise wider wissen Zahlung