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svenskan stundom kan använda indikativen i st. f. konjunktiven vid uppmaning, t. ex. man tager hatten av! i betydelsen man tage av hatten!

Tillägg om isl. hynótt.

I ZfdA. XL, 197 ff. har jag förklarat det isl. hynótt, hvilket förekommer i sista raden av Skírnismál, såsom sammansatt med det hwin, som i fsv. en gång påvisats med betydelsen "jämmer"; hwinō'tt med fortis på ultima blev hynótt. Med anledning av denna min uppsats skriver seminariedirektor J. K. Qvigstad i Tromsö (11, 1896), att han i svensk-lappskan anträffat huinos "mæstus", huinot "tristitia affici", hvilka enligt honom äro svenska låneord och böra sammanställas med det fsv. hwin "jämmer". Härigenom har existensen av detta sällsynta fsv. ord blivit bekräftad och således även förklaringen av hynótt.

Lund.

Axel Kock.

Der ursprüngliche modusgebrauch in temporalsätzen, welche mit ádr (en) und fyrr en eingeleitet wurden.

In den vortrefflichen abhandlungen über anord. syntax, welche M. Nygaard in den ersten drei bänden des Arkivs veröffentlicht hat, finden auch die temporalsätze, mit áðr (en) und fyrr en eingeleitet, eine eingehende behandlung (§ 58 -61).

Nygaard unterscheidet in diesem abschnitte mit recht negierte und affirmative hauptsätze und giebt die regel, welche auch für die altdeutschen dialekte festgestellt ist (ahd., as., mhd.), dass durchweg bei negiertem hauptsatze im temporalsatze (mit áðr [en] und fyrr en) der indikativ stehe, bei affirmativem hauptsatze dagegen der konjunktiv. Zugleich führt er zahlreiche ausnahmebeispiele an ungerechnet die

jenigen, bei denen hortative, finale u. a. tendenzen des hauptsatzes den konjunktiv im nebensatze erfordern.

Die entstehung dieser regel zu begründen und die ursache ihrer vielen ausnahmen zu suchen, sei die aufgabe vorliegender zeilen.

Zu diesem zwecke ist es zunächst notwendig, die vergleichsätze nach einem komparative heranzuziehen.

In seinen "grundzügen der deutschen syntax" (Stuttgart 1886) sagt Oscar Erdmann (§ 190): "In der jetzigen sprache gänzlich verschollen, aber von historischem interesse ist der durch alle germanischen sprachen zu verfolgende gebrauch des konjunktivs in vergleichenden nebensätzen, die sich auf einen komparativ des hauptsatzes beziehen..... Der grund für diesen uns auffallenden konjunktiv kann nur darin liegen, dass das vorhandensein des angegebenen grades der eigenschaft im nebensatze nur als angenommen, nicht als wirklich vorhanden galt, sodass der komparativ dieselbe wirkung auf die geltung des nebensatzes ausübte, wie sonst eine ne

ARKIV FÖR NORDISK FILOLOGI XIV, NY FÖLJD X.

gation." .... "Dementsprechend gilt fast ebenso durchgehend die zweite regel, dass, wenn die geltung des komparativs durch verneinung, frage oder hypothetische form des satzes aufgehoben oder in frage gestellt wird, im nebensatze der indikativ eintritt".

Diese regel hat im ahd. und selbst weit ins mhd. hinein durchweg gültigkeit 1). Ferner heisst es bei Erdmann (§ 191): "In gleicher weise steht der konjunktiv im got., ahd., mhd. gewöhnlich nach den konjunktionen, welche angeben, dass die handlung des hauptsatzes früher geschieht oder geschehen ist, als die des nebensatzes. . . . . Auch hier wird die wirkung auf den modus durch negation im hauptsatze in der regel aufgehoben”.

Dieses letztere gesetz, welches im ahd. und as. fast ausnahmslos befolgt ist (vgl. Erdmann, a. a. o., Förster, gebrauch der modi im ahd. Tatian. Diss. Kiel 1895; Behaghel, modi im Heliand; Paderborn 1876), hat im mhd. bereits grossenteils seine gültigkeit verloren. Der grund für diese erscheinung liegt m. e. darin, dass man allmählich die komparativische bedeutung der temporalkonjunktion (r) vergessen hatte und infolgedessen diese temporalsätze nicht mehr als komparativische vergleichsätze behandelte (in denen ja noch mhd. die alte regel meist geltung hatte). Daher ward auch schon bald die für den vergleichsatz notwendige partikel danne fortgelassen (wie im anord. en nach áor) und der komparativ in den nebensatz gerückt (gleichfalls wie im anord.).

Es handelt sich nun zunächst um die frage: Sind die diesbezüglichen verhältnisse im anord. genau dieselben, wie im deutschen?

Um die antwort gleich voraus zunehmen: genau dieselben verhältnisse sind im anord. insofern nicht festzustellen,

1) In der "Gûdrûn” z. b., die nur in einer hs. des 16. jh. überliefert ist, gilt diese regel vollständig mit einer (vielleicht nur scheinbaren) ausnahme.

als schon in hss. des 13ten jahrhunderts ausnahmen von der im altdeutschen feststehenden regel, welche die vergleichsätze betrifft, vorhanden sind: Von den 26 vergleichsätzen, die in der Lieder-Edda vorkommen, sind vier (Rp. 49), H. H. II, 26, Grp. 53, Fm. 43) von der untersuchung auszuscheiden, da in ihnen die verbalform nicht erkennen lässt, ob ein indikativ oder konjunktiv vorliegt. Von den übrigen 22 fällen haben 18 (Hým. 19, Skm. 13, Grm. 34, 35, Họʻv. 70, 71, 123, 143, H. H. I, 46, Fm. 30, 31.2, 5 Sdrm. 24, 26, 31, Sig. 54, Akv. 7, 28) bei affirmativem hauptsatze der genannten regel entsprechend den konjunktiv im nebensatze: z. b. þvíat ósviðr maðr lætr opt kveðin verri orð en viti (Sdrm. 24). Von den nunmehr übrig bleibenden vier vergleichsätzen (Ho'v. 10, 11.3, 6, 40) hat der letzte den indidikativ, obwol ein affirmativer hauptsatz vorangeht; die andern drei stehen nach negiertem hauptsatze, haben aber den konjunktiv. Die ursprüngliche regel trifft also bei diesen vier sätzen nicht mehr zu. Nygaard, welcher die für das deutsche bekannte regel unberücksichtigt lässt, erklärt diesen konjunktiv (§ 69, anm. 1) folgendermassen: "I saadanne sammenligningsudtryk, hvor andet sammenligningsled er subjekt for verbet vera (der isaafald i det almindelige sprog udelades), sættes dette i det ældre digtersprog i konj. etc.: byrđi betra berrat maðr brautu at, en sé mannvit mikit (Ho'v. 10) etc."

Jedenfalls bietet die wie aus obigem ersichtlich Edda für vergleichsätze mit voraufgehendem negierten hauptsatze nur mangelhaftes material, dahingegen beweist schon die reichhaltige beispielsammlung Nygaards, dass bei verneinendem, hypothetischem oder fragendem hauptsatze meistens der indikativ im vergleichsatze steht (z. b. O. S. 190,6, Hom 155,5, 163,1, Jomsv. 68,4 u. ö.). Ebenso wird die kehrseite

1) Ich citiere nach der ausgabe von Karl Hildebrand, Paderborn 1876.

der regel (bei affirmativem hauptsatze konj. im vergleichsatze) durch die meisten beispiele Nygaards bewiesen (z. b. Jomsv. 76,23, Mork. 1,23, Fl. III, 260,24, Mork. 140,6, Nj. 59, 64 u. Ö.).

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Es soll natürlich nicht geleugnet werden, dass der modus im nebensatze durch alle die umstände beeinflusst werden konnte, welche Nygaard § 66-69 anführt (z. b. wie oben citiert § 69 anm. 1.). Es kommt mir nur darauf an, wahrscheinlich zu machen, dass in frühester zeit die syntaktischen verhältnisse im norden dieselben gewesen sein müssen, wie in den deutschen dialekten, und dass dieses vollständig zu beweisen wäre, wenn wir im skandinavischen über ebenso alte hss. zu verfügen hätten, wie im deutschen.

Trotzdem sich nun also im anord. bereits zahlreiche ausnahmen von der für die vergleichsätze festgesetzten regel finden, ist die zugehörigkeit der temporalsätze (mit áðr [en] und fyrr en) noch wol erkennbar, und man ist zu der annahme berechtigt, dass ursprünglich die regel: bei affirmativem hauptsatze konj. im nebensatze und umgekehrt auch hier ausnahmslos bestanden habe, dass aber schon früh das bewusstsein geschwunden ist, dass diese temporalsätze nichts anderes, als komparativische vergleichsätze seien.

Von den 48 temporalsätzen in der Lieder-Edda, die mit áðr und fyrr en eingeleitet sind, müssen 13 teils wegen ihres zweideutigen modus unberücksichtigt bleiben, teils weil sie sich im abhängigkeitsverhältnis befinden oder der zugehörige hauptsatz hortative oder andere den nebensatzmodus beeinflussende tendenzen aufweist (Vsp. 46, H. Hv. 37, H. H. II, 4, Sig. 48, Gudr. II, 25, Am. 4, 60. -- Guðr. II, 32. Skm. 40, Ho'v. 1, H. H. II 38, 48, Sdrm. 34). Von den übrigbleibenden 35 temporalsätzen widerspricht nur in 6 fällen der nebensatzmodus dem aufgestellten gesetze: Am. 36, wo trotz negiertem hauptsatze der konj. im nebensatze steht (gerdut far festa, áðr þeir frá hyrfi), Vsp. 48, Hrbl. 3, Dráp

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