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derlegung oder auf andere Weise, während dem die Gesetzgebung irgend eines Staates keine Sihung hält, so soll die vollziehende Gewalt desselben temporäre Bestellungen bis zur nächsten Zusammenkunft der gefeßgebenden Behörde machen, welche alsdann die erledigten Stellen wieder besehen soll.

§. 3. Niemand soll Senator werden, der nicht das Alter von dreißig Jahren erreicht hat und neun Jahre Bürger der Vereinigten Staaten gewesen ist, und der nicht, zur Zeit seiner Erwählung, ein Bes wohner desjenigen Staates war, von welchem er erwählt wurde.

§. 4. Der Vice-Präsident der Vereinigten Staaten soll Präsident des Senats sein, jedoch keine Stimme haben, außer wenn die Stimmen gleich vertheilt sind.

§. 5. Der Senat soll seine anderen Beamten wählen und ebenso einen Präsidenten pro tempore in Abwesenheit des Vice-Präsidenten, oder wenn dieser das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten bekleiden muß.

§. 6. Der Senat soll die alleinige Gewalt haben, über alle vor ihn gebrachten Anklagen Gericht zu halten. Wenn er zu dem Ende Sißungen hält, so soll er vorher durch Eidschwur oder feierliche Versi cherung an Eidesstatt verpflichtet werden. Wird der Präsident der Vereinigten Staaten vor Gericht geladen, so soll der Oberrichter den Vorsiß führen und Niemand soll für überwiesen erklärt werden,

the recess of the legislature of any state, the executive thereof may make temporary appointments' until the next meeting of the legislature, which shall then fill such vacancies

§ 3. No person shall be a senator who shall not have attained to the age of thirty years, and heen nine years a citizen of the United States, and who shall not, when elected, be an inhabitant of that state for which he shall be chosen.

§ 4. The Vice President of the United States shall be President of the Senate, but shall have no vote, unless they be equally divided.

§ 5. The Senate shall choose their other officers, and also a President pro tempore, in the absence of the Vice President, or when he shall exercise3 the office of President of the United States.

§ 6. The Senate shall have the sole power to try* all impeachments. When sitting for that purpose," they shall be on oath or affirmation. When the President of the United States is tried, the Chief Justice shall preside; and no person shall be con

1 die Bestallung. - 2 die Abwesenheit.

ausüben. 4 Gericht halten.

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Vorfit führen.

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- 3 bekleiden,

- 5 der Endzweck. — 6 den

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wenn nicht zwei Drittheile der gegenwärtigen Mitglieder übereinstimmen.

§. 7. Ein Urtheil in Anklagefällen vor dem Ses nate kann sich nicht weiter erstrecken, als auf Amtsentseßung, Unfähigkeitserklärung, irgend ein Ehrenamt, ein anvertrautes oder einträgliches Amt in den Vereinigten Staaten zu bekleiden und zu vers walten; aber der überwiesene Theil soll demungeachtet der Anklage vor dem Geschwornen-Gerichte, dem gerichtlichen Verhöre, der Verurtheilung und Bestrafung unterworfen sein.

Vierter Abschnitt.

§. 1. Zeit, Ort und Weise der Wahlabhaltung für Senatoren und Repräsentanten sollen in jedem Staate von dessen gefeßgebender Behörde vorgeschrieben werden; aber der Congreß darf zu jeder Zeit durch's Gesetz derartige Bestimmungen machen oder ändern, ausschließlich über die zur Wahl der Senatoren bestimmten Orte.

§. 2. Der Congreß soll sich wenigstens einmal im Jahr versammeln und es soll diese Versammlung am ersten Montage des Decembers stattfinden, wenn er nicht durch's Gefeß einen anderen Tag dazu bes stimmen wird.

Fünfter Abschnitt.

§. 1. Einem jeden Hause steht das Richteramt über die Wahlen, Wahlberichte und Wahlbefugnisse seiner eigenen Mitglieder zu, und die Mehrzahl eines

victed' without the concurrence of two thirds of the members present.

87. Judgment in cases of impeachment shal not extend further than to removal from office, and disqualification to hold and enjoy any office of honor, trust, or profit, under the United States; but the party convicted shall nevertheless be liable and subject to indictment,' trial, judgment, and punishment, according to law.

Section Fourth.

§ 1. The times, places and manner of holding elections for senators and representatives, shall be prescribed in each state by the legislature thereof: but the congress may at any time by law, make or alter such regulations, except as to the places of choosing senators.

§ 2. The congress shall assemble at least once1o in every year, and such meeting shall be on the first Monday in December, unless they shall by law appoint a different day.

Section Fifth.

§ 1. Each house shall be the judge of the election returns," and qualifications of its own members,

1 überführen, überweisen. — 2 die Uebereinstimmung. 3 das Urtheil. - 4 die Amtsentsehung. 5 demungeachtet, nichtsdestoweniger. — 6 unterworfen, verbindlich. — 7 die Anklage vor dem Geschwornen-Gerichte. - 8 das gerichtliche Verhör.-9 die Bestimmung.-10 einmal.-11 der Wahlbericht. — 12 die Wahlbefugniß.

jeden Hauses soll die zum Betrieb der Geschäfte nöthige Anzahl sein, aber eine kleinere Zahl darf sich von einem Tag zum anderen vertagen und ist bevollmächtigt, die Aukunft abwesender Mitglieder in der Art und durch solche Strafen zu betreiben, wie ein jedes Haus sie festseßen wird.

§. 2. Jedes Haus darf seine Geschäftsordnung selbst bestimmen, seine Mitglieder wegen unordent lichen Benehmens bestrafen und mit Zustimmung von zwei Drittheilen ein Mitglied ausschließen.

§. 3. Jedes Haus soll ein Lagebuch seiner Vers handlungen halten und es von Zeit zu Zeit, mit Ausnahme solcher Theile, die es nach seinem Urs theile geheim zu halten für nöthig hält, veröffentlichen. Die Stimmen der Mitglieder eines Hauses für oder gegen irgend eine in Rede stehende Sache sollen auf Verlangen von einem Fünftheile der gegenwärtigen Mitglieder in das Tagebuch eingerückt

werden.

§. 4. Kein Haus darf, ohne die Zustimmung des anderen, seine Sißungen während der Dauer des Congresses länger als drei Tage aussehen, noch sie an irgend einen anderen Ort verlegen als an den, worin beide Häuser ihre Sizungen halten werden.

Sechster Abschnitt.

§. 1. Die Senatoren und Repräsentanten sollen eine Geldvergütung für ihre Dienstleistung erhalten, die durch's Gesetz fest zu bestimmen und aus der

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