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kvædi und das Verbum kveđa verwende. Dies ist jedoch nicht ganz richtig. Wenigstens einmal kommt kveđa vor, wo von den alten Gesetzen gesprochen wird, und diese Stelle ist grade die wichtigste von allen. Ich denke an die bekannte Stelle in der Heimskringla, Olafs saga Helga, kap. 77 (S. 135 in Finnur Jónssons grosser Ausgabe 1): at þat skulu vera log, er hann ræar up at kveđa. Da Snorre der bei weitem genaueste Kenner der Skaldendichtung, sowie ein hervorragender Kenner des isländischen Rechts ist und als Gast bei Lagmann Eskill das schwedische Recht, die schwedische Laghsagha, studiert hat, müssen wir wohl seinen Gebrauch des Wortes als für seine Zeit richtig ansehen. Im Alt- und Neuisländischen bezeichnet das Wort seiner Anwendung nach die feierliche Vortragsweise. Über die rhythmische Gattung der betreffenden Texte lehrt es wahrscheinlich nichts, jedenfalls nicht das, was Sievers lesen will. Man könnte sogar darauf aufmerksam machen, dass die Stelle wahrscheinlich nach Are, IB Kap. VII gebildet worden ist, und zwar mit (gewollter) Änderung von Ares segia in kveđa.

Es kommt in der Wissenschaft nicht selten vor, dass man einen Satz auf die Autorität eines anderen hin annehmen muss; wer z. B. Palæographie nicht selbständig treibt, ist bei der Datierung der Handschriften auf die Ergebnisse der Palæographen angewiesen. So spielen auch in unserer Wissenschaft, die von Schlyter aufgestellten Datierungen eine hervorragende Rolle. Meist kennen wir die Gründe, die Schlyter bestimmt haben, nicht, doch ist es kaum zu bezweifeln, dass in den meisten Fällen nicht eine nach bestimmten Metoden vorgenommene Untersuchung sondern vielmehr der Gesammteindruck sein Ergebniss bestimmt haben. Dennoch verlassen wir uns getrost auf Schlyter, zumal eine Nachprüfung, wenn wir eine solche vorzunehmen im Stande sind, ihm gewöhnlich Recht gibt.

Etwas Ähnliches würde vielleicht für die Melodieprobe gelten können. Es wäre an sich möglich, dass die Resultate, die diese Probe ergibt, derart einleuchtend wären, dass auch der, dem das Gehör für die Melodien abgeht, selbst der Farbenblinde, an die Ergebnisse eines anderen glaubte. Wenn die Wünschelrute in meiner Hand unwirksam bleibt, wenn ich die Art ihres Wirkens nicht verstehe, so bleibt doch immer die Hauptsache, ob man Wasser findet, wo sie von berufener Hand geführt Wasser angezeigt hat, oder nicht. Ich will deshalb einige textkritische Resultate der Sieversschen Untersuchungen nachprüfen.

1 Die Stelle fehlt in den Abschriften der Jofraskinna; aber man findet sie auch im Cod. Holm. 2, 4:0; Olafs saga Helga, Kristiania 1853, s. 65. Fritzner führt die Stelle in wenig abweichender Fassung aus der Flateyjarbók an.

Die Confirmatio der Upplandslagh beginnt nach der Überlieferung: Byrghir mæp guz napum kunungær Svea ok Giøta helsær allæ pæm þætta bref sea. Sievers fügt ok høre hinzu. Will man nun prüfen, ob eine derartige Konjektur berechtigt ist, so muss man den Sprachgebrauch gleichzeitiger Briefe untersuchen. Schwedische Briefe sind selten und kaum in einem einzigen Falle unzweifelhaft original. Ob unsere Urkunde von Haus aus lateinisch oder schwedisch geschrieben ist, mag dahingestellt bleiben und ist ziemlich gleichgültig, da ja jedenfalls die formelhaften Elemente ohne Zweifel den lateinischen Briefen nachgebildet sind. Wir finden im lateinischen Text unserer Urkunde die Formel: Omnibus præsentes litteras inspecturis. Dem Sieversschen Text unserer Urkunde entspräche inspecturis (bezw. visuris) vel audituris. Um die beiden Alternativen prüfen Alternativen prüfen zu können, habe ich die Briefe im Diplomatarium Svecanum II. 1 (1286 -1299), soweit sie den königlichen oder erzbischöflichen Kanzleien entstammen, untersucht. Es erweist sich, dass die Formel inspecturis (bezw. visuris, cernentibus) in etwa 65 Fällen im Ganzen vorkommt, davon haben gegen 60 die Hauptlesart inspecturis. Die von Sievers angenommene Formel visuris (bezw. inspecturis) vel audituris findet sich nur in etwa 5 Fällen, denen sich ein paar Ausdrücke wie ad quos pervenerit, quibus innotuerit inhaltlich anschliessen. Es empfiehlt sich unter solchen Umständen nicht, den Text zu verbessern». Die Formel der Überlieferung ist die normale.

In der Aufzählung der Mitglieder der königlichen Kommission für das Ausarbeiten des Gesetzes will Sievers statt des mæstær Andres prouæst i Upsælum nur mæstær Andres i Upsælum lesen. Mit dem Sprachgebrauch stimmt das nicht recht. Selbst nennt sich A. Andreas prepositus upsalensis, z. B. Dipl. Nr 1056, 1263. Vgl. Andreas asloensis A. Bischof von Aslo ib. Nr 916 und ähnliches Nr 1243, 1284 etc. Die Konjektur scheint nicht empfehlenswert.

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Im Ganzen muss ich darauf bestehen, dass der unbefangene > Autorenleser» in der gelehrten Confirmatio, wolhl die Sinnesabschnitte der latinischen Kunstprosa, nicht aber die Verse des nordischen Kinderreims empfindet.

Mit der Præfatio betreten wir ein Gebiet, wo volkstümliche Rhythmisierung an und für sich weniger unwahrscheinlich wäre als in der Kanzleisprache der königlichen Bestätigung1. Auch hier hat Sievers zuweilen seine Verse durch Konjekturen darge

1

Vgl. Sievers: Auch die Commission machte noch Verse! S. 15.

stellt, die mir wenig gelungen vorkommen. Eine wohlbekannte Stelle hat bei Sievers folgendes Aussehen:

Hvát ær vi hittum i lághsaghu háns

dr allum mánnum þárflikt ær,

þæt sætjum vir í bok þéssæ.

Die Umstellung von hans laghsaghu erregt zwar nicht besonders grosses Bedenken. Sehr schlimm ist aber die Betonung i bok. Aber die Annahme einer Lücke hat keinen anderen Grund als die Sieverssche Theorie, die hier am zweiten Platz eine Verszeile vom Schema (s) s s ś ss ss 1 voraussetzt. Inhaltlich aber ist ja der Text vollständig einwandsfrei; es wird sehr schwer fallen, einen Satz zu erfinden, der einerseits die Lakune füllt, anderseits den Inhalt und den Stil unbeschädigt lässt.

Ähnliches gilt von der Lücke in KkB 2, die S. 272 angenommen wird. Die Stelle lautet bei Sievers:

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værit lipugh af állum utskýldum 2.

Ich sehe von der ganz unwahrscheinlichen Satzbetonung ab, und will nur hervorheben, dass man zur Füllung der Lücke wohl eine kleinere Einheit als die Tolft annehmen muss, die wir aus den Quellen gar nicht kennen.

Zuletzt nur noch eine Stelle. S. 342 behandelt Sievers ÄB 19 mit der auffälligen Vorschrift, dass Kinder, deren beide Eltern unfrei sind, frei sein sollen, und behält die Lesart von A: þæt barn a frælst væra. Läffler hat jedoch einleuchtend dargelegt, dass diese Lesart nicht ursprünglich sein kann, da die folgenden Vorschriften ganz sinnlos wären, falls selbst die am ungünstigsten gestellten, Kinder, deren beide Eltern Sklaven waren, frei gewesen wären. Er liest deshalb mit E: ofrælst, welche Lesart auch von Hultman in seiner Ausgabe aufgenommen wird. Hier muss die wichtige Silbenzahl 3 geändert werden; die Melodieprobe hat Sievers nichts davon gelehrt. Es gab Wasser, aber die Wünschelrute hat es nicht angezeigt.

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2 Der Leser wird den Rhythmus des obenerwähnten Kinderreims erkennnen.

Vgl. Sievers: Das Melodische entscheidet in Fragen der Silben-
Die Lesart der Haupthandschrift entstammt einem Schreiber,

zahl, s. 21.

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Ich muss hier meine Bemerkungen abschliessen, obgleich vieles noch hinzufügen wäre. Meine Kritik ist in den meisten Punkten eine ablehnende geworden. Und dennoch fühle ich mich gegen Sievers überaus dankbar für die Anregungen, die er gegeben hat. Dass ich nicht immer die melodischen Verschieden. heiten, von denen er spricht, auffassen kann, ist ja durchaus kein genügender Grund, dieselben in Abrede zu stellen. Aber ich kann nicht umhin zu sagen, dass nach meiner Meinung Sievers seine Methode überschätzt hat. Es ist möglich, ja wohl wahrscheinlich, dass die Melodieprobe, wenn sie vollständiger ausgebildet wird, von der grössten Bedeutung für deutsche Forschungen über Goethe und Schiller, für englische über Shakespear und vielleicht Chaucer, für schwedische über Tegnér und Runeberg, vielleicht sogar Olaus Petri sein wird. Aber da man aus reicher Erfahrung weiss, dass beim sprachlichen Unterricht nichts so schwer ist, als die richtige Melodie einer Sprache, die man oft gehört hat, richtig zu erlernen, so dass die künstlich gelernte Aussprache einem Durchschnitt der individuellen Spielarten einer richtigen, von den Eingeborenen verwendeten Aussprache einigermassen ähnlich kommt, so kann man mit guten Gründen bezweifeln, dass ein Ausländer, ohne gründliche Studien des betreffenden Dialekts imstande sei, verschiedene Stiminen aus der Sprache vor 600 Jahren verstorbener Menschen durch die Buchstaben zu bestimmen und zu unterscheiden.

Schliesslich will ich aber dies Eine noch hervorheben. Meine Kritik ist keine immanente gewesen. Sie beruht nicht auf Untersuchungen derselben art, wie diejenigen, die Sievers gemacht hat. Man darf deshalb von mir nicht sagen, dass ich, der Farbenblinde, dem Normalsichtigen seine Farbenempfindungen abdisputieren wolle. Im Gegenteil habe ich, nach richtigen psychologischen und kritischen Principien, den Versuch gemacht, die Objektivität der Empfindungen dadurch zu prüfen, dass ich sie mit anderen Empfindungen verglichen habe.

Göteborg November 1918-März 1920.

Nat. Beckman.

der die Rechtsregeln des Sklaventhums nicht mehr kannte. Sie giebt denjenigen Kindern, deren beide Eltern Sklaven sind, unbedingte Freiheit, denjenigen aber, die von einem freien Vater und einer unfreien Mutter geboren sind, nur bedingte Freiheit. Dass dies nicht ursprünglich sein kann, ist offenbar.

Hj. Falk: Altwestnordische kleiderkunde. Videnskapsselskapets Skrifter. II. Hist.-filos. Klasse 1918. Nr. 3. Kristiania 1919.

Til sine to tidligere skrifter: Altnordisches seewesen og Altn. waffenkunde har prof. Hj. Falk nu föjet det tredje om den gamle klædedragt, af lignende art og væsen. Indholdet ses bedst af følgende kapiteloverskrifter: I. Zurichtung der gespinstfasern, II. Das spinnen, III. Das weben und sticken, IV. Sonstige technische verrichtungen an kleiderstoffen, V. Kleiderstoffe, VI. Kleidung (alle arter og enkeltheder), VII. Teppiche, tücher und kissen. Kap. VI er naturligvis det omfangsrigeste.

Skriftet udmærker sig ved de samme fortræffelige egenskaber som de to første: grundighed i behandlingen af hele kildestoffet, den alsidighed, hvormed dette og de enkelte ord er belyste, samt den sunde kritik, det hele behandles med.

På enkelte punkter kunde der göres indvendinger mod forståelsen eller opfattelsen af enkeltheder, men det er af en underordnet betydning.

Til den allerførste sætning i bogen kunde der göres den bemærkning, at forf. godt kunde have sagt, at afrivningen af ulden af fårene på Island fandt sted lige ned til vore dage og ikke »wenigstens noch im 18. jahrhundert», hvad jo ikke udelukker det andet. Nogle få bemærkninger om et par ord skal göres.

Ordet lesni har jeg opfattet som betydende 'hoved'. Det findes 2 steder: hos Hallbjorn som del af kenningen lesnis stofn (v. 1. stafn) og i Leidarvísan v. 24; her hedder det om den helligånd, at den »lagde krisma i englenes konges lesni»; der er tale om Kristi dåb i Jordan. Forf. vil hævde, at ordet betyder 'hovedbind', på det sidste sted chrismale. Men det er dog höjst unaturligt, at digteren skulde her have tænkt sig muligheden af et bind ved denne lejlighed. Den naturligste forståelse her er, forekommer det mig, at lesni betyder 'hoved'. Udfra dette har jeg tolket lesnis stofn, hvor jeg har foretrukket v. 1. stafn; dette er ganske vist noget usikkert; men 'hovedets stavn' passer ganske fortrinlig til den situation, som verset forudsætter.

Formen vartán siges (s. 12) at have eksisteret i oldtiden. Dette er en misforståelse; der henvises til hds. H. i Sn. Edda I, 346. Men dette håndskrift er et ungt, uefterretteligt papirshåndskrift, og formen er absolut den senislandske; kan altså ikke siges at tilhøre oldsproget.

leydingr (sat i forbindelse med laud s. 29) er næppe den rigtige form; i cod. reg. skrives ganske vist levp- medens alle andre har skrivemåder, der tyder på æ eller œ (T. der er meget

ARKIV FÖR NORDISK FILOLOGI XXXVIII, NY FÖLJD XXXIV.

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