Imágenes de páginas
PDF
EPUB

SEP 30 1914

K35R

Die

C

[blocks in formation]

ie Uebersetzung des Corpus Juris hat sich einer so grossen und weitverbreiteten Theilnahme zu erfreuen gehabt, wie wir sie bei deren Beginn nicht zu hoffen, geschweige zu erwarten wagten. Ist dieselbe nun lediglich dem Bedürfniss zuzuschreiben, ein Grund, zu dessen Annahine wir uns darum berechtigt glauben, weil es an einem andern fehlen dürfte, SO bleibt uns in dieser Beziehung nur der Wunsch übrig, dem selben nach Kräften entsprochen zu haben, weil nur, wenn letzteres só vollkommen als möglich geschehen, der Nutzen nicht ausbleiben kann, den wir bei unserm Unternehmen stets in Auge hatten. Je weniger tins aber die mannigfachen Unvollkommenheiten der Uebersetzung verborgen geblieben sind, desto mehr fühlen wir uns gedrungen, dem wissenschaftlichen Publicum im Allgemeinen für die Aufnahme unseres Werkes, ganz besonders aber jenen Männern für ihren Beifall zu danken, die mit gründlicher Sachkenntniss begabt, uns öffentlich und privatim zum fernern riistigen Fortschreiten aufgemuntert haben. Zu einer grossen Genugthuung hat es uns dabei gereicht, unsere gleich anfangs ausgesprochene Ansicht von der so grossen als vielseitigen Zweckmässigkeit der Uebersetzung des C. J. von Rechtsgelehrten bestätigt zu sehen, deren Ausspruch jeder Gegner derselben achten muss *). Von Letztern

*) Wir verweisen auf Eivers' Jurist. Zeitung, Decemberheft von 1830. Nr. 99.

haben wir öffentlich noch keinen kennen lernen, so dass wir einer Stimme der Gegenpartei um so begieriger entgegensehen, als das, was uns, wiewohl selten, hin und wieder dariiber zugekommen, eine Prüfung der Gründe noch niemals aushielt, sondern theils in einem dünkelhaften Absprechen bestand, das aus einer Eitelkeit hervorzugehen schien, der es an allem Rechte dazu gebrach, theils wir dabei einer völligen, Unkenntniss der Sache, unseres Planes und der Vorrede zum ersten Bande begegneten, und, da Unwissenheit und Anmassung die unbesiegbarsten Gegner sind, auf einen Meinungskampf verzichten mussten. Obwohl es uns am wenigsten zukommt, über die bisher erschienenen Bände der Uebersetzung ein Urtheil zu fällen, so glauben wir doch, dass es uns nicht als Anmassung ausgelegt werden wird, wenn wir uns durch gewachsene Erfahrung und, nunmehr, nachdem bereits die ganzen Pandecten hinter uns liegen, durch in und mit der Sache gereiftere Uebung für einigermaassen dazu befähigt erachten wollten. Indessen enthalten wir uns eines solchen um SO mehr, je weniger es, von uns ausgehend, dem Werke förderlich sein kann, und lassen dies für sich selbst sprechen. Doch können wir uns folgende Bemerkungen dabei nicht versagen. Es wird sehr natürlich befunden werden, wenn in den letztern Bänden weniger Missgriffe geschehen sind, als im ersten. Um der übrigen von selbst sich ergebenden Gründe nicht zu gedenken, war dies einerseits, der Natur des Unternehmens nach, darum unvermeidlich, weil erst gereiftere Erfahrung, die durch nichts, als durch die längere Zeit fortgesetzte Arbeit selbst erlangt werden konnte, in vielen Fällen auf den rechten Weg half, andererseits aber die dadurch fortwährend vermehrte Bekanntschaft mit den Quellen und das Eindringen in den Geist des Römischen Rechts uns nicht selten später das für Fehler erkennen liess, was wir früher für tadelfrei gehalten hatten. So wenig wir nun glauben, über das Ge

ständniss erröthen zu müssen, seitdem wir das gegenwärtige Werk begonnen, Manches gelernt zu haben, glauben wir aber auch, dass es der Versicherung bedürfe, dass wir unsere gesammelte Erfahrung überall zu benutzen und anzuwenden bemüht gewesen sind und ferner sein werden. Glücklicherweise haben wir noch niemals Grund gehabt, an unserem Plane, von dem in der Vorrede zum ersten Bande die Hauptzüge mitgetheilt worden, etwas ändern oder hinzufügen zu müssen; wir besorgen auch bei weitem weniger, ihn einem Tadel ausgesetzt zu sehen, als uns dem, ihm nicht überall getreulich gefolgt zu sein und das darin gesteckte Ziel erreicht zu haben. Allein der Zufall hat folgenden allerdings wesentlichen Umstand herbeigeführt. Als wir den Text der erscheinenden Kriegelschen Ausgabe des C. J. der Uebersetzung zum Grunde legten, konnten wir um so weniger voraussehen, dass die letztere früher vollendet. werden würde, als jene, je mehr uns wiederholte schriftliche Versicherungen in dem Glauben erhielten, denselben in dem Fortschreiten der einzelnen Theile nicht zu erreichen. Sehr unserm Wunsche zuwider ist dieser Fall jetzt eingetreten, so dass wir den Kriegelschen Text mit dem vierten Bande der Pandecten verlassen müssen. So sehr es nun auch zu wünschen gewesen wäre, wenigstens in den Pandecten denselben Text zu behalten, so konnten wir doch dem Erscheinen unseres Werkes nicht nur darum keinen, auch nur den geringsten, Aufenthalt entgegenstellen, weil sich dessen Dauer durchaus nicht vorherbestimmen liess, sondern weil wir den Beifall, welchen es sich erworben, wohl zum nicht geringsten Theile, auf dessen rasches Fortschreiten schieben, und deshalb auch den Wünschen des Herrn Verlegers billigerweise Genüge leisten zu müssen glaubten, als nicht zu verkennen war, dass dieses so ausgedehnte Werk bei seinem Beginn in merkantilischer Hinsicht mit einem bedeutenden Risico verbunden

[ocr errors]

war und sich dieses durch Störung der versprochenen schnellen Folge bei einem theilweisen Erscheinen erneuern könnte. Glücklicherweise bietet sich uns jedoch in dem Beckschen

Text nach der Grossoctavausgabe von 1826 ein Ersatz dar, der nichts zu wünschen übrig lässt und schon von Anfang an (s. Vorrede zu Band I. S, XVIII.) eine vorzugsweise Ber rücksichtigung erforderte; es ist daher derselbe der Uebersezzung vom vierten Bande an untergelegt worden. In Bezug darauf ist blos zu bemerken, dass wir die bisherige Orthographie gegen unsern nunmehrigen Text, da, wo sie von letzterm abweicht (z. B. Gajus anstatt Cajus) und ebenso die ver schiedenen Heraushebungen des Drucks, je nachdem der Prätor, der Kaiser oder der Jurist spricht, beibehalten haben.

[ocr errors]

Mit dem vierten Theile haben wir den grössern Theil unserer Arbeit überwunden. Möge uns auch ferner die bisher gewordene rege Theilnahme unterstützen, um mit ausdauerndem Eifer ein Werk zu vollenden, von dem wohl das Urtheil einstimmig sein dürfte, dass ihm an zu besiegenden Schwierigkeiten kein ähnliches gleichkommt. Ein Zeichen beider wird die unausgesetzt rasche Fortsetzung sein,

Zerbst, den 1. Januar 1832.

Dr. C. F. F. Sintenis.

« AnteriorContinuar »