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derer gegen den Gottesdienst der Christen geschrieben, wo es auch vorgefunden würde, dem Feuer übergeben werden soll. Denn Wir wollen, dass Alles, was geschrieben ist, um Gottes Zorn herbeizuführen und was fromme Gemüther verletzt, nicht einmal zur Kenntniss der Menschen gelangen soll.

§. 2. Ueberdem verordnen Wir, dass Diejenigen, welche die glaubenswidrige Meinung des Nestorius annehmen oder der ruchlosen Lehre desselben folgen, wenn es Bischöfe oder (andere) Geistliche sind, ihrer Kirchenämter entsetzt, wenn es Laien sind, in den Bann der Kirche gethan werden sollen, wie Wir schon (früher) kraft Unserer Hoheit festgesetzt haben, und dass die Rechtgläubigen, wenn sie nur wollen, die Freiheit haben, sie (die Ketzer) Unserer Gesetzgebung gemäss, ohne irgend einen Nachtheil befürchten zu müssen, öffentlich anzuzeigen und anzuklagen.

§. 3. Weil es aber zu Unserer hohen Kenntniss gelangt ist, dass gewisse Personen gewisse zweideutige Lehren geschrieben und verbreitet haben, die nicht allenthalben und genau mit der rechtgläubigen Lehre übereinstimmen, welche von der heiligen Kirchenversammlung der ehrwürdigen Väter zu Nicäa und Ephesus und von Cyrillus, frommen Andenkens, welcher Bischof der grossen Hauptstadt Alexandrien war, aufgestellt worden ist, so befehlen Wir, dass die verfassten Bücher dieser Art, sie mögen aus der früheren, oder gegenwärtigen Zeit sich herschreiben, vorzüglich aber die, welche von Nestorius sind, verbrannt und dem sichersten Untergange geweihet werden sollen, so dass sie zu keines Menschen Wissenschaft gelangen können, indem Diejenigen, welche solche Schriften oder Bücher zu besitzen oder zu lesen sich unterfangen, die Todesstrafe erwartet. Da es nun übrigens Niemandem frei steht, etwas anders zu sagen, oder zu lehren, als was in der zu Nicäa und Ephesus festgestellten Lehre (die Wir oben erwähnten) enthalten ist, so sollen Diejenigen, welche dieses Unser höchstes Gebot überschreiten, derselben Strafe unterworfen werden, die das Gesetz ausspricht, welches gegen die glaubenswidrige Lehre des Nestorius gegeben worden ist.

§. 4. Damit aber Jedermann durch die That selbst erkenne, wie sehr Unsere Hoheit Denjenigen abgeneigt ist, welche der glaubenswidrigen Lehre des Nestorius zugethan sind, so befehlen wir, dass Irenaeus, den aus dieser Ursache schon längst Unsere Verachtung traf und welcher nachher, (Wir wissen nicht auf welchem Wege) nach einer zweimaligen Verheirathung (wie Wir erfahren haben) gegen die Apostolischen Gesetze zum Bischof der Tyrier erwählt worden ist, aus der Kirche der Tyrier verwiesen werde, blos

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in seiner Heimath lebe und sich daselbst ganz ruhig verhalte und der Zeichen und des Namens eines Geistlichen beraubt werde.

§. 5. Dies Alles wird nun Deine Magnificenz in Unsern Sinn und Unsere Absicht eingehend zu befolgen und ins Werk zu setzen wissen. Gegeben am 17. Februar 449.

4.

Der Kaiser Marcianus an den Palladius, Praef. Praet.

Kein Geistlicher oder Kriegsmann oder irgend Jemand aus einem andern Stande soll sich für die Zukunft unterfangen, vor öffentlich versammelter Volksmenge, so dass diese es hören könne, vom christlichen Glauben zu sprechen und hierdurch Veranlassung zu Auflauf und Abtrünnigkeit zu geben. Denn Derjenige handelt auch gegen den Ausspruch der ehrwürdigen Kirchenversammlung, welcher es wagt, Das, was schon früher beurtheilt und richtig festgestellt worden ist, aufs Neue zu untersuchen und öffentlich darüber zu streiten, da es bekannt ist, dass Das, was jetzt von den Geistlichen, die sich auf Unsern Befehl zu Chalcedon versammelt haben, über den christlichen Glauben festgesetzt worden ist, mit den Ausspriichen der Apostel und den Beschlüssen der heiligen Väter, die sich an 318 zu Nicäa und an 150 in dieser Hauptstadt versammelt haben, übereinstimmt. Die aber, welche dieses Gesetz überschreiten, werden der Strafe nicht entgehen, weil sie nicht nur gegen den in Wahrheit festgesetzten Glauben verstossen, sondern auch durch solchen Streit vor Juden und Heiden die heiligen Geheimnisse entweihen. Wenn es also ein Geistlicher wäre, der öffentlich über die Religion zu sprechen wagte, so soll er von der Gemeinschaft der Geistlichen ausgeschlossen werden, wäre er aber vom Kriegerstande, so soll er der Schärpe verlustig gehn. Die Uebrigen aber, welche sich dieses Verbrechens schuldig machen, sollen, wenn sie Freie sind, aus dieser heiligen Stadt verwiesen und durch richterliche Strenge mit den gebührenden Strafen belegt, wenn sie aber Sclaven sind, mit den strengsten Züchtigungen heimgesucht werden. Gegeben zu Constantinopel am 6. Februar 459 unter dem Consulate des Patricius und Richimerus.

5.

Der Kaiser Justinianus.

Da der wahre und untrügliche Glaube, welchen die heilige katholische und Apostolische Kirche Gottes lehrt, auf keine Weise eine Neueruug duldet, so haben Wir, die Wir den Glaubenslehren der heiligen Apostel und Derer, die nach ihnen in den heiligen Kirchen Gottes gewirkt haben, folgen,

es für zweckmässig gehalten, allgemein bekannt zu machen, welchem Glauben Wir zugethan sind, da Wir der Ueberlieferung und dem Glaubensbekenntnisse der heiligen (und) katholischen Kirche Gottes treu sind und anhängen.

§. 1. Denn indem Wir an den Vater, den Sohn und den heiligen Geist, als an drei selbstständige zu einem Wesen vereinigte Personen glauben, beten Wir eine Gottheit, eine Macht, eine zusammen bestehende Dreieinigkeit an.

Und

bis zu den letzten Tagen bekennen Wir, dass der eingeborne Sohn Gottes, der Gott aus Gott, der Sohn von Gott, von Ewigkeit her, und nicht in der Zeit, vom Vater erzeugt und mit dem Vater, von welchem und durch welchen Alles kommt, gleich ewig sei, dass er vom Himmel herabgekommen und durch den heiligen Geist und durch die heilige, ruhmwürdige und immer jungfräuliche Maria Fleisch geworden, dass er Mensch geworden, gekreuzigt und begraben worden und am dritten Tage auferstanden sei und erkennen seine Wunder an und die Leiden, welche er freiwillig im Fleische erduldet. Aber auch nicht einen andern Gott erkennen wir, nämlich einen andern Christus, sondern einen solchen (Christus), welcher nach seiner göttlichen Natur mit dem Vater, nach seiner menschlichen mit uns gleichen Wesens ist. Denn die Dreieinigkeit blieb auch bestehen, nachdem Einer aus derselben Fleisch geworden war. Auch schliesst die heilige Dreieinig

keit den Beitritt eines vierten Wesens aus.

§. 2. Aus diesen Gründen verdammen Wir alle Ketzerei, vorzüglich aber den Nestorius Anthropolatra, welcher unsern Herrn Jesus Christus, den Sohn Gottes, von Gott selbst unterscheidet und welcher nicht deutlich, noch der Wahrheit gemäss, bekennt, dass die heilige, ruhmwürdige und immer jungfräuliche Maria eine Gottesgebärerin sei, sondern welcher behauptet, dass es ein anderer Gott sei, welcher von Gott dem Vater erzeugt, und ein anderer, welcher von der heiligen und immer jungfräulichen Maria geboren worden, dieser letztere aber durch die Gnade und durch die Aehnlichkeit, welche er mit Gott gehabt, zu Gott geworden sei. Aber nicht blos den Nestorius, sondern auch den aberwitzigen Eutyches verdammen Wir, welcher einen grundlosen Satz aufstellt, indem er die wahre Fleischwerdung durch die heilige und immer jungfräuliche Gottesgebärerin Maria, also unser Heil, leugnet, und nicht zugiebt, dass Christus in Bezug auf die Gottheit mit dem Vater, in Bezug auf die Menschheit aber mit uns durchgängig eines Wesens sei. Gleicherweise verdammen Wir den Seelentödter Apollinaris, welcher in unserm Herrn Jesu Christo, Gottes Sohne, die menschliche Vernunft leugnet und hierdurch eine Verwirrung und VerCorp. jur. civ. V.

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wechselung in Bezug auf die Menschwerdung des eingebornen Sohnes Gottes herbeiführt. Aber auch Alle verdammen Wir, welche mit diesen Männern gleichen Glaubens sind. Diejenigen aber, welche nach dieser Unserer Warnung von den Gottgeliebten Ortsbischöfen, nach deren genauer Untersuchung und festen Ueberzeugung, in der gegentheiligen 'Meinung erfunden werden, haben auf keine Weise Nachsicht oder Verzeihung zu erwarten. Denn Wir befehlen, dass dieselben als überwiesene Ketzer der gebührenden Strafe unterworfen werden. Geg. im J. 528.

6.

Derselbe Kaiser an die Einwohner von Constantinopel.

Da wir den Erlöser und Herrn aller (Menschen), Jesum Christum, als Unsern wahren Gott unbedingt verehren, so suchen Wir auch, insoweit dies dem menschlichen Geiste erreichbar ist, Seine Herablassung oder Demuth uns zu eigen zu machen. Denn da Wir von mehreren (Personen) erfahren haben, dass sie in dem Irrthume und dem Wahnwitze des ketzerischen Nestorius und Eutyches befangen sind, welche als Feinde der heiligen, katholischen und Apostolischen Kirche zu betrachten sind, weil sie sich weigern, die heilige und ewig ruhmwürdige Jungfrau Maria im eigentlichen Sinne und der Wahrheit gemäss totóxov oder die Gottesgebärerin zu nennen, so haben wir geeilt, jene (die Befangenen), von dem wahren christlichen Glauben zu unterrichten. Denn diese (die Anhänger Kestorii und Eutychetis) sind unheilbar, verhehlen ihren Irrthum (im Glauben) und gehen, wie Wir erfahren haben, umher, die Gemüther der Einfältigen aufzuregen und zu beunruhigen indem sie Dasjenige lehren, was der heiligen, katholischen Kirche entgegen ist. Wir haben es daher für nothwendig gehalten, theils die eiteln und trügerischen Reden der Ketzer zu widerlegen, theils Jedermann zu bedeuten, was sowohl die heilige, katholische und Apostolische Kirche Gottes gebietet, als auch, was die hochwürdigen Priester derselben predigen; da Wir nun diesen ebenfalls folgen, so machen Wir Dasjenige öffentlich bekannt, woran wir selbst glauben, nicht etwa, um (was fern sei) eine neue Glaubenslehre aufzustellen, sondern um den Unsinn Derjenigen zu widerlegen, welche mit den gottlosen Ketzern desselben Glaubens sind. Auch haben Wir dieses schon vorlängst beim Antritte Unserer Regierung nachdrücklich und öffentlich erklärt.

§. 1. Wir glauben also an einen Gott, den allmächtigen Vater und an einen Herrn Jesum Christum, Gottes Sohn, und an den heiligen Geist, als an drei selbstständige, zu einem Wesen vereinigte Personen, indem Wir eine Gottheit, eine

Macht und eine sich völlig gleiche Dreiheit anbeten. Und an dem letzten Unserer Tage bekennen Wir noch unsern Herrn Jesum Christum, den Eingebornen, den Sohn Gottes, den wahren Gott vom wahren Gotte, der von Ewigkeit her und nicht in der Zeit vom Vater erzeugt und mit dem Vater, von welchem und durch welchen Alles kommt, gleich ewig ist, der vom Himmel herabgekommen und durch den heiligen Geist und durch die heilige, ruhmwürdige und immer jungfräuliche Maria Fleisch und vermenschlicht oder zum Menschen gewor den ist und für uns am Kreuze gelitten hat unter Pontius Pilatus, und begraben worden und am dritten Tage auferstanden ist und erkennen seine Wunder an und die Leiden, welche er freiwillig im Fleische erduldet. Aber auch nicht einen andern Gott erkennen Wir, nämlich einen andern Christus, sondern einen und denselben (Christus), welcher nach seiner göttlichen Natur mit dem Vater, nach seiner menschlichen mit uns gleichen Wesens ist. Denn wie er in seiner göttlichen Natur vollkommen ist, so ist er es auch in der menschlichen. Und so glauben und bekennen Wir diese Vereinigung in seinem Wesen oder seiner Person. Denn die Dreieinigkeit blieb auch bestehen, nachdem Einer aus derselben Fleisch geworden war. Auch schliesst die heilige Dreieinigkeit den Beitritt eines vierten Wesens aus.

§. 2. Aus diesen Gründen verdammen Wir alle Ketzerei, vorzüglich aber den Nestorius Anthropolatra und Diejenigen, welche seine Ansicht theilen oder getheilt haben und welche unsern Herrn Jesum Christum, den Sohn Gottes, von Gott selbst unterscheiden und welche nicht deutlich, noch der Wahrheit gemäss bekennen, dass die heilige, ruhmwürdige und immer jungfräuliche Maria deоToxov oder eine Gottesgebärerin, also die Mutter Gottes sei, sondern welche zwei Söhne annehmen, den einen von Gott dem Vater erzeugt, als den wahren Gott, den andern, von der ewig heiligen Gottesgebärerin Maria kraft der Gnade, der Liebe und der innigen Beziehung, in der sie zu Gott steht, geboren, und welche leugnen und nicht bekennen, dass unser Herr Jesus Christus, Gottes Sohn und unser Gott, Fleisch und zum Menschen geworden und dass der Gekreuzigte einer aus der heiligen und zusammen bestehenden Dreieinigkeit sei. Denn er ist es allein, den wir zugleich mit dem Vater und heiligen Geiste anbeten und preisen müssen.

§. 3. Wir verdammen ferner den wahnsinnigen Eutyches und Die, welche mit ihm übereinstimmen oder übereingestimmt haben und welche blos ein Trugbild aufstellen, indem sie die wahre Geburt und Erschaffung unsers Herrn und Erlösers, Jesu Christi, durch die heilige Jungfrau und Got

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