Das Corpus juris civilis in's deutsche Übersetzt, Volumen5C. Focke, 1832 - 934 páginas |
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... Geld , sondern auf seine Bitte soll er ordinirt werden . Auch soll er von dem Verdachte des Erschleichens so entfernt sein , dass er , wenn man ihn zwin- gen könnte , sich bitten lässt , wenn man ihn bittet , zurück- tritt , und wenn ...
... Geld , sondern auf seine Bitte soll er ordinirt werden . Auch soll er von dem Verdachte des Erschleichens so entfernt sein , dass er , wenn man ihn zwin- gen könnte , sich bitten lässt , wenn man ihn bittet , zurück- tritt , und wenn ...
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... Geld von denselben Personen in Verwahrung genommen werde . Dieses fromme und wohlthätige Geschäft sollen die derzeitigen Waisenväter dergestalt betreiben , dass sie der den Vormündern und Cura- von den Vorstehern der Waisenhäuser ...
... Geld von denselben Personen in Verwahrung genommen werde . Dieses fromme und wohlthätige Geschäft sollen die derzeitigen Waisenväter dergestalt betreiben , dass sie der den Vormündern und Cura- von den Vorstehern der Waisenhäuser ...
Página 84
... Geld empfange . So darf auch Niemand als Kirchenvorsteher , Kirchenvertreter , ' Vorsteher eines Spitales , Kranken- , Armen- , Waisen- oder Findelhauses oder eines Almosenamtes für Geld angestellt wer- den , vielmehr soll dies nur nach ...
... Geld empfange . So darf auch Niemand als Kirchenvorsteher , Kirchenvertreter , ' Vorsteher eines Spitales , Kranken- , Armen- , Waisen- oder Findelhauses oder eines Almosenamtes für Geld angestellt wer- den , vielmehr soll dies nur nach ...
Página 97
... erreicht hat . Die aber , welche die Auslösung bewirken wollen , können , wenn sie Corp. jur . civ . V. " " 99 " " 7 99 " " " " kein eignes , baares Geld von den Vorstehern der Waisenhäuser , Hospitäler u . s . w . 97.
... erreicht hat . Die aber , welche die Auslösung bewirken wollen , können , wenn sie Corp. jur . civ . V. " " 99 " " 7 99 " " " " kein eignes , baares Geld von den Vorstehern der Waisenhäuser , Hospitäler u . s . w . 97.
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... Geld besitzen , zu jenem Zwecke irgend einen andern ihnen zugehörigen Gegenstand verpfänden und brauchen hier nicht das 25ste , sondern nur das 18te Le- bensjahr zurückgelegt zu haben , welches letztere in diesem Falle für das 25ste ...
... Geld besitzen , zu jenem Zwecke irgend einen andern ihnen zugehörigen Gegenstand verpfänden und brauchen hier nicht das 25ste , sondern nur das 18te Le- bensjahr zurückgelegt zu haben , welches letztere in diesem Falle für das 25ste ...
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2ten 3ten 4ten Aelian Anthemius Arcadius Auth befehlen belangt Besitz bestellt bestimmt Bischof blos Cäsar chen Constantinopel Constitution Consulate des Kaisers Contract D. K. Alexander D. K. Antoninus D. K. Diocletianus D. K. Gordianus D. K. Justinianus Decurio Derjenige Derselbe Diejenigen Dukaten Ehefrau Ehemann Eigenthum entweder Erben eingesetzt Erbschaft erlassen ertheilt Eutychianus Falle Febr Fiscus Freigelassenen Freilasser Gallienus Geistlichen Geld Gericht geschehen Gesetze Gewalt Gläubiger gleich Gottes Grund Grundstück hast heiligen Heirathsgut Honorius Infamie irgend Jahre Jemand Julianus Justinian Käufer Ketzer Kinder Kirche Klage Lampadius lich Maximian Maximianus Minderjährigen muss Mutter Niessbrauch öffentlichen Orestes Pandekten Personen Pfund Goldes Praef Praet Prätor Proconsul Prozess Recht Richter Sache Schenkung Schuld Schuldner Sclaven Sirmium Sohn soll sollte sowohl Stadt Stipulation Strafe Testament Testator Theil Theodosius Titel Tochter Unserer Urkunden Urtheil Valentinianus Vater Verjährung Verkauf Vermögen verordnen Verstorbenen Verwaltung vorigen Stand Vormünder oder Curatoren Vormundschaft Weise Zinsen