Das Corpus juris civilis in's deutsche Übersetzt, Volumen5Carl Eduard Otto, Bruno Schilling, Carl Friedrich Ferdinand Sintenis C. Focke, 1832 - 934 páginas |
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... Grundstück , welches wegen der „ , ( zu entrichtenden ) öffentlichen Steuern keinen Nutzen bringt , ,, Veräussert werden , wenn nur , wie oben gesagt , das Geschäft ,, schriftlich abgefasst und ein Eid geleistet wird , dass die Ver ...
... Grundstück , welches wegen der „ , ( zu entrichtenden ) öffentlichen Steuern keinen Nutzen bringt , ,, Veräussert werden , wenn nur , wie oben gesagt , das Geschäft ,, schriftlich abgefasst und ein Eid geleistet wird , dass die Ver ...
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... Grundstück weniger brauchbar und fruchtbar ist , denn Dasjenige , was wegen Unfruchtbarkeit ( eher ) Schaden bringt , kann verschenkt oder verliehen werden . § . 2. Das Geschäft aber , welches abgeschlossen worden ist , soll nicht ...
... Grundstück weniger brauchbar und fruchtbar ist , denn Dasjenige , was wegen Unfruchtbarkeit ( eher ) Schaden bringt , kann verschenkt oder verliehen werden . § . 2. Das Geschäft aber , welches abgeschlossen worden ist , soll nicht ...
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... Grundstück in Erbzins ausgethan werden , weil hier die Aus- sicht auf Wiedererstattung vorhanden ist . Auch darf derselbe über die Lebenszeit des Empfängers und zweier seiner Nach- 1 8 ) Wahrscheinlich ist unter dem jus colonarium das ...
... Grundstück in Erbzins ausgethan werden , weil hier die Aus- sicht auf Wiedererstattung vorhanden ist . Auch darf derselbe über die Lebenszeit des Empfängers und zweier seiner Nach- 1 8 ) Wahrscheinlich ist unter dem jus colonarium das ...
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... Grundstück der Kirche durch Pacht oder Erbzins oder auf eine andere Weise an sich bringen . § . 1. Diese Chartularier werden auf vorgängige , schrift- liche Ausfertigung angestellt , auf welcher sich sowohl die Unterschrift des ...
... Grundstück der Kirche durch Pacht oder Erbzins oder auf eine andere Weise an sich bringen . § . 1. Diese Chartularier werden auf vorgängige , schrift- liche Ausfertigung angestellt , auf welcher sich sowohl die Unterschrift des ...
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... Grundstück oder Gebäude dem Staatsschatze zufallen soll , die Eigenthümer aber , blos weil sie es geduldet haben , dass ihre Besitzungen durch solche Ver- brechen entweihet werden , wenn sie Amt und Würde beklei- den , mit dem Verluste ...
... Grundstück oder Gebäude dem Staatsschatze zufallen soll , die Eigenthümer aber , blos weil sie es geduldet haben , dass ihre Besitzungen durch solche Ver- brechen entweihet werden , wenn sie Amt und Würde beklei- den , mit dem Verluste ...
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Términos y frases comunes
2ten 3ten 4ten Aelian Anthemius Arcadius Auth befehlen belangt Besitz bestellt bestimmt Bischof blos Cäsar chen Constantinopel Constitution Consulate des Kaisers Contract D. K. Alexander D. K. Antoninus D. K. Diocletianus D. K. Gordianus D. K. Justinianus Decurio Derjenige Derselbe Diejenigen Dukaten Ehefrau Ehemann Eigenthum entweder Erben eingesetzt Erbschaft erlassen ertheilt Eutychianus Falle Febr Fiscus Freigelassenen Freilasser Gallienus Geistlichen Geld Gericht geschehen Gesetze Gewalt Gläubiger gleich Gottes Grund Grundstück hast heiligen Heirathsgut Honorius Infamie irgend Jahre Jemand Julianus Justinian Käufer Ketzer Kinder Kirche Klage Lampadius lich Maximian Maximianus Minderjährigen muss Mutter Niessbrauch öffentlichen Orestes Pandekten Personen Pfund Goldes Praef Praet Prätor Proconsul Prozess Recht Richter Sache Schenkung Schuld Schuldner Sclaven Sirmium Sohn soll sollte sowohl Stadt Stipulation Strafe Testament Testator Theil Theodosius Titel Tochter Unserer Urkunden Urtheil Valentinianus Vater Verjährung Verkauf Vermögen verordnen Verstorbenen Verwaltung vorigen Stand Vormünder oder Curatoren Vormundschaft Weise Zinsen