Das Corpus juris civilis in's deutsche Übersetzt, Volumen5Carl Eduard Otto, Bruno Schilling, Carl Friedrich Ferdinand Sintenis C. Focke, 1832 - 934 páginas |
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... Schenkung oder irgend ein an- deres Geschäft sein Vermögen oder wenigstens einen gewissen Theil desselben an Grundstücken , Besitzungen oder Gebäuden oder an Zinsgetreide oder Sclaven und Leikeignen oder deren Sondergute der oberwähnten ...
... Schenkung oder irgend ein an- deres Geschäft sein Vermögen oder wenigstens einen gewissen Theil desselben an Grundstücken , Besitzungen oder Gebäuden oder an Zinsgetreide oder Sclaven und Leikeignen oder deren Sondergute der oberwähnten ...
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... Schenkung oder ein anderes , verbotenes Geschäft der Art abgeschlossen haben , sollen ihres Amtes entsetzt und mit Ein- ziehung aller ihrer Güter bestraft werden . § . 5. Damit es jedoch nicht scheine , als ob den Verwal- tern der ...
... Schenkung oder ein anderes , verbotenes Geschäft der Art abgeschlossen haben , sollen ihres Amtes entsetzt und mit Ein- ziehung aller ihrer Güter bestraft werden . § . 5. Damit es jedoch nicht scheine , als ob den Verwal- tern der ...
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... Schenkung der Behörde angezeigt hat , so sollen sowohl er , als seine Erben angehalten werden , das Werk , obwohl es vielleicht noch nicht begonnen ist , herzustellen und dem vollendeten Gebäude Das- jenige zu übergeben , was in der ...
... Schenkung der Behörde angezeigt hat , so sollen sowohl er , als seine Erben angehalten werden , das Werk , obwohl es vielleicht noch nicht begonnen ist , herzustellen und dem vollendeten Gebäude Das- jenige zu übergeben , was in der ...
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... Schenkung oder ( andere ) verbotene Verleihung empfangen hat , soll das Erhaltene und noch einmal so viel , als ihm gegeben worden ist , zurück- erstatten . 1 § . 4. Aber das Bishergesagte gilt nicht minder von den- jenigen geistlichen ...
... Schenkung oder ( andere ) verbotene Verleihung empfangen hat , soll das Erhaltene und noch einmal so viel , als ihm gegeben worden ist , zurück- erstatten . 1 § . 4. Aber das Bishergesagte gilt nicht minder von den- jenigen geistlichen ...
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... Schenkung von grösserem Umfang ist , so soll dieselbe , sie müsste denn vom Kaiser ( selbst ) geschehen sein , nicht an- ders gelten , als wenn sie bei den Gerichten angezeigt wor- den , und Niemandem soll es frei stehen , die über das ...
... Schenkung von grösserem Umfang ist , so soll dieselbe , sie müsste denn vom Kaiser ( selbst ) geschehen sein , nicht an- ders gelten , als wenn sie bei den Gerichten angezeigt wor- den , und Niemandem soll es frei stehen , die über das ...
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Términos y frases comunes
2ten 3ten 4ten Aelian Anthemius Arcadius Auth befehlen belangt Besitz bestellt bestimmt Bischof blos Cäsar chen Constantinopel Constitution Consulate des Kaisers Contract D. K. Alexander D. K. Antoninus D. K. Diocletianus D. K. Gordianus D. K. Justinianus Decurio Derjenige Derselbe Diejenigen Dukaten Ehefrau Ehemann Eigenthum entweder Erben eingesetzt Erbschaft erlassen ertheilt Eutychianus Falle Febr Fiscus Freigelassenen Freilasser Gallienus Geistlichen Geld Gericht geschehen Gesetze Gewalt Gläubiger gleich Gottes Grund Grundstück hast heiligen Heirathsgut Honorius Infamie irgend Jahre Jemand Julianus Justinian Käufer Ketzer Kinder Kirche Klage Lampadius lich Maximian Maximianus Minderjährigen muss Mutter Niessbrauch öffentlichen Orestes Pandekten Personen Pfund Goldes Praef Praet Prätor Proconsul Prozess Recht Richter Sache Schenkung Schuld Schuldner Sclaven Sirmium Sohn soll sollte sowohl Stadt Stipulation Strafe Testament Testator Theil Theodosius Titel Tochter Unserer Urkunden Urtheil Valentinianus Vater Verjährung Verkauf Vermögen verordnen Verstorbenen Verwaltung vorigen Stand Vormünder oder Curatoren Vormundschaft Weise Zinsen