Das Corpus juris civilis in's deutsche Übersetzt, Volumen5Carl Eduard Otto, Bruno Schilling, Carl Friedrich Ferdinand Sintenis C. Focke, 1832 - 934 páginas |
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... Sclaven und Leibeignen an die Kir- che zurückerstatte . Denn , wenn der Vertrag nicht unter die- ser Bedingung eingegangen worden ist , so erklären Wir ihn für ungültig , und es soll vielmehr die geistliche Besitzung als für nicht ...
... Sclaven und Leibeignen an die Kir- che zurückerstatte . Denn , wenn der Vertrag nicht unter die- ser Bedingung eingegangen worden ist , so erklären Wir ihn für ungültig , und es soll vielmehr die geistliche Besitzung als für nicht ...
Página 78
... Sclaven dürfen , wenn es auch mit Einwil- ligung und Genehmigung ihrer Herren geschähe , in eine geist- liche Vereinigung schlechterdings nicht eintreten , da es ja den Herren frei steht , ihren Sclaven vorher die Freiheit zu schen- ken ...
... Sclaven dürfen , wenn es auch mit Einwil- ligung und Genehmigung ihrer Herren geschähe , in eine geist- liche Vereinigung schlechterdings nicht eintreten , da es ja den Herren frei steht , ihren Sclaven vorher die Freiheit zu schen- ken ...
Página 79
... Sclaven zu beweisen und ihn zurückzufodern . Wenn ,, jedoch der Sclave entweder mit oder ohne Vorwissen seines ‚ Herrn ( wie bereits gesagt ) dadurch , dass er zum Geistlichen ,, ordinirt wurde , frei und selbstständig geworden , aber ...
... Sclaven zu beweisen und ihn zurückzufodern . Wenn ,, jedoch der Sclave entweder mit oder ohne Vorwissen seines ‚ Herrn ( wie bereits gesagt ) dadurch , dass er zum Geistlichen ,, ordinirt wurde , frei und selbstständig geworden , aber ...
Página 107
... Sclaven selbst zum wahren Glauben gewendet haben , so soll es ihnen nicht gestattet sein , Diejenigen wieder zu Sclaven zu machen , die ihnen in dem Bekenntnisse des wahren Glaubens vorangegangen sind . Wenn sich aber dennoch Jemand ...
... Sclaven selbst zum wahren Glauben gewendet haben , so soll es ihnen nicht gestattet sein , Diejenigen wieder zu Sclaven zu machen , die ihnen in dem Bekenntnisse des wahren Glaubens vorangegangen sind . Wenn sich aber dennoch Jemand ...
Página 136
... Sclaven von der Gewalt ihres Herrn befreit sein , wenn sie denselben als einen Ketzer ver- lassen und zu der rechtgläubigen Kirche , der sie getreuer 136 CODEX . L. I. Tit . 5. De Haereticis et Manichaeis et Samaritis . keine Weise in ...
... Sclaven von der Gewalt ihres Herrn befreit sein , wenn sie denselben als einen Ketzer ver- lassen und zu der rechtgläubigen Kirche , der sie getreuer 136 CODEX . L. I. Tit . 5. De Haereticis et Manichaeis et Samaritis . keine Weise in ...
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Términos y frases comunes
2ten 3ten 4ten Aelian Anthemius Arcadius Auth befehlen belangt Besitz bestellt bestimmt Bischof blos Cäsar chen Constantinopel Constitution Consulate des Kaisers Contract D. K. Alexander D. K. Antoninus D. K. Diocletianus D. K. Gordianus D. K. Justinianus Decurio Derjenige Derselbe Diejenigen Dukaten Ehefrau Ehemann Eigenthum entweder Erben eingesetzt Erbschaft erlassen ertheilt Eutychianus Falle Febr Fiscus Freigelassenen Freilasser Gallienus Geistlichen Geld Gericht geschehen Gesetze Gewalt Gläubiger gleich Gottes Grund Grundstück hast heiligen Heirathsgut Honorius Infamie irgend Jahre Jemand Julianus Justinian Käufer Ketzer Kinder Kirche Klage Lampadius lich Maximian Maximianus Minderjährigen muss Mutter Niessbrauch öffentlichen Orestes Pandekten Personen Pfund Goldes Praef Praet Prätor Proconsul Prozess Recht Richter Sache Schenkung Schuld Schuldner Sclaven Sirmium Sohn soll sollte sowohl Stadt Stipulation Strafe Testament Testator Theil Theodosius Titel Tochter Unserer Urkunden Urtheil Valentinianus Vater Verjährung Verkauf Vermögen verordnen Verstorbenen Verwaltung vorigen Stand Vormünder oder Curatoren Vormundschaft Weise Zinsen