Das Corpus juris civilis, Volumen7,Parte2Carl Eduard von Otto, Bruno Schilling, Carl Frierdrich Ferdinand Sintenis C. Focke, 1930 |
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... Investitur vorzunehmen oder zu bestätigen , wenn auch die Beisitzer des Manngerichtes oder ein Lehnsschein dafür * ) zeugen , es müsste denn Derjenige , welcher die Investitur em pfangen hatte , kraft derselben und mit Einwilligung des ...
... Investitur vorzunehmen oder zu bestätigen , wenn auch die Beisitzer des Manngerichtes oder ein Lehnsschein dafür * ) zeugen , es müsste denn Derjenige , welcher die Investitur em pfangen hatte , kraft derselben und mit Einwilligung des ...
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... Investitur Statt , wenn ein Spiess oder eine andere kör- perliche Sache vom Lehnsherrn dargereicht wird , und dieser dabei erwähnt , dass er [ kraft dieser Handlung ] die Investitur vornehmen wolle , welche , wenn sie von einem ...
... Investitur Statt , wenn ein Spiess oder eine andere kör- perliche Sache vom Lehnsherrn dargereicht wird , und dieser dabei erwähnt , dass er [ kraft dieser Handlung ] die Investitur vornehmen wolle , welche , wenn sie von einem ...
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... Investitur über ein Neulehn [ ohne Beitritt ihres Geschlechtsvormundes ] vornehmen könne . Keine Investitur darf aber Demjenigen ertheilt werden , welcher den Eid der Treue zu leisten verweigert , indem ja das Wort feu- dum [ Lehn ] von ...
... Investitur über ein Neulehn [ ohne Beitritt ihres Geschlechtsvormundes ] vornehmen könne . Keine Investitur darf aber Demjenigen ertheilt werden , welcher den Eid der Treue zu leisten verweigert , indem ja das Wort feu- dum [ Lehn ] von ...
Términos y frases comunes
Abgaben Adjutor Agentium in rebus Agnaten Altlehn Asylrecht Beamten befehlen Beisitzer des Manngerichtes Belehnung Besitz besonders beweisen Bezug blos Bruder Capitel chen Cohortales Cohorte Comes Sacrarum Largitionum Comitatenses Comites Comitiva Constitution Consulat Cujac Cujacius denselben Descendenten Diejenigen Dienst Domestici Ducenarii Edict Eigenthum empfangen entweder erhalten ersten ertheilt feudi feudum gehören Geldwechsler genannt Geschäft geschehen Gesetz gleich Gothofr Gothofred Guther Hoheit indem Investitur irgend Jemand Justinian Justinianeischen Codex Kaiser Legionen Lehn Lehnseid Lehnsfolge Lehnsherrn Lehnshof letztere lich Magister militum Magister Officiorum Magistri militairischen muss Neulehn öffentlichen Abgaben öffentlichen Schatz Officio Officiorum Palatini Pancirol Personen praef Praefecti Praetorio Praefectus Praefectus Urbi Praepositus Praetores Primicerius Proconsul Provinzen Quaestor Sacri Palatii Rang Recht Rerum Privatarum Richter Sache Sacri scheint Schola Scrinia Scrinium Söhne Soldaten soll sowohl Stadt standen Statthalter Stratores succediren Theil thun Titel Titius Tochter Unsere Valvasoren Vasall Vater Veräusserung Vergl verordnen Vexillationen Weise wieder wohl zwei