Das corpus juris civilis, Volumen7,Parte2C. Focke, 1830 |
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... Recht , er mag besitzen oder nicht ; kann er aber nicht beweisen , dass es ein väterliches sei oder ist er nicht im Besitze , so behält der Lehnsherr Recht I sreeg oh mď Dreizehnter Titel . old gilių gum T ob De alienatione feudi von il ...
... Recht , er mag besitzen oder nicht ; kann er aber nicht beweisen , dass es ein väterliches sei oder ist er nicht im Besitze , so behält der Lehnsherr Recht I sreeg oh mď Dreizehnter Titel . old gilių gum T ob De alienatione feudi von il ...
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... recht die Veräusserung des Lehns untersagt , über welche es in den einzelnen Orten oder Lehnshöfen viele und verschiedene Meinungen gab , bis der Kaiser Lothar II . , seligen Andenkens , darüber ein nenes Gesetz erliess , welches in dem ...
... recht die Veräusserung des Lehns untersagt , über welche es in den einzelnen Orten oder Lehnshöfen viele und verschiedene Meinungen gab , bis der Kaiser Lothar II . , seligen Andenkens , darüber ein nenes Gesetz erliess , welches in dem ...
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... Recht seinen Händen entreissen . § . 3 . Wenn ein Bürgerlicher einen Ritter wegen Friedensbruches anklagt , und mittelst Eides betheuert , dass er dies nicht aus Gefährde , sondern mit Grund der Wahrheit thue , so muss der Kriegsmann ...
... Recht seinen Händen entreissen . § . 3 . Wenn ein Bürgerlicher einen Ritter wegen Friedensbruches anklagt , und mittelst Eides betheuert , dass er dies nicht aus Gefährde , sondern mit Grund der Wahrheit thue , so muss der Kriegsmann ...
Términos y frases comunes
Abgaben Adjutor Agentium in rebus Agnaten Altlehn Asylrecht Beamten befehlen Beisitzer des Manngerichtes Belehnung Besitz besonders beweisen Bezug blos Bruder Capitel chen Cohortales Cohorte Comes Sacrarum Largitionum Comitatenses Comites Comitiva Constitution Consulat Cujac Cujacius denselben Descendenten Diejenigen Dienst Domestici Ducenarii Edict Eigenthum empfangen entweder erhalten ersten ertheilt feudi feudum gehören Geldwechsler genannt Geschäft geschehen Gesetz gleich Gothofr Gothofred Guther Hoheit indem Investitur irgend Jemand Justinian Justinianeischen Codex Kaiser Legionen Lehn Lehnseid Lehnsfolge Lehnsherrn Lehnshof letztere lich Magister militum Magister Officiorum Magistri militairischen muss Neulehn öffentlichen Abgaben öffentlichen Schatz Officio Officiorum Palatini Pancirol Personen praef Praefecti Praetorio Praefectus Praefectus Urbi Praepositus Praetores Primicerius Proconsul Provinzen Quaestor Sacri Palatii Rang Recht Rerum Privatarum Richter Sache Sacri scheint Schola Scrinia Scrinium Söhne Soldaten soll sowohl Stadt standen Statthalter Stratores succediren Theil thun Titel Titius Tochter Unsere Valvasoren Vasall Vater Veräusserung Vergl verordnen Vexillationen Weise wieder wohl zwei