Das Corpus juris civilis, Volumen7,Parte2Carl Eduard von Otto, Bruno Schilling, Carl Frierdrich Ferdinand Sintenis C. Focke, 1930 |
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... Sache , deren Veräusserung verboten ist , kann , gewisse Fälle ausgenommen , nicht zu Lehn gegeben werden ! Wenn nämlich einer von Deinen Agnaten die Sache , welche vom gemeinschaftlichen Stammvater durch Succession auf ihn gefallen ist ...
... Sache , deren Veräusserung verboten ist , kann , gewisse Fälle ausgenommen , nicht zu Lehn gegeben werden ! Wenn nämlich einer von Deinen Agnaten die Sache , welche vom gemeinschaftlichen Stammvater durch Succession auf ihn gefallen ist ...
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... Sache . ) Wenn die Investitur über eine fremde oder einem Frem- den verpfändete Sache geschehen ist , so ist zu unterscheiden , ob der Empfänger diesen Umstand wusste , oder nicht . Denn wer wissentlich die Investitur über eine fremde Sache ...
... Sache . ) Wenn die Investitur über eine fremde oder einem Frem- den verpfändete Sache geschehen ist , so ist zu unterscheiden , ob der Empfänger diesen Umstand wusste , oder nicht . Denn wer wissentlich die Investitur über eine fremde Sache ...
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... Sache durch den Eid entschieden werden müsse , und die Agnaten sich desselben be- dienen könnten . Nach dem Tode eines Vasallen entstand ein Streit zwischen dem Lehnsherrn und der Tochter des Ersteren über ein Lehn , indem der Lehnsherr ...
... Sache durch den Eid entschieden werden müsse , und die Agnaten sich desselben be- dienen könnten . Nach dem Tode eines Vasallen entstand ein Streit zwischen dem Lehnsherrn und der Tochter des Ersteren über ein Lehn , indem der Lehnsherr ...
Términos y frases comunes
Abgaben Adjutor Agentium in rebus Agnaten Altlehn Asylrecht Beamten befehlen Beisitzer des Manngerichtes Belehnung Besitz besonders beweisen Bezug blos Bruder Capitel chen Cohortales Cohorte Comes Sacrarum Largitionum Comitatenses Comites Comitiva Constitution Consulat Cujac Cujacius denselben Descendenten Diejenigen Dienst Domestici Ducenarii Edict Eigenthum empfangen entweder erhalten ersten ertheilt feudi feudum gehören Geldwechsler genannt Geschäft geschehen Gesetz gleich Gothofr Gothofred Guther Hoheit indem Investitur irgend Jemand Justinian Justinianeischen Codex Kaiser Legionen Lehn Lehnseid Lehnsfolge Lehnsherrn Lehnshof letztere lich Magister militum Magister Officiorum Magistri militairischen muss Neulehn öffentlichen Abgaben öffentlichen Schatz Officio Officiorum Palatini Pancirol Personen praef Praefecti Praetorio Praefectus Praefectus Urbi Praepositus Praetores Primicerius Proconsul Provinzen Quaestor Sacri Palatii Rang Recht Rerum Privatarum Richter Sache Sacri scheint Schola Scrinia Scrinium Söhne Soldaten soll sowohl Stadt standen Statthalter Stratores succediren Theil thun Titel Titius Tochter Unsere Valvasoren Vasall Vater Veräusserung Vergl verordnen Vexillationen Weise wieder wohl zwei