Das Corpus juris civilis, Volumen7,Parte2Carl Eduard von Otto, Bruno Schilling, Carl Frierdrich Ferdinand Sintenis C. Focke, 1930 |
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... Schuldner hinterlassen , oderi Sachen , welche denselben gehören , bei Anderen sich niederge- legt , oder als Pfänder vorfinden , sie gegen jene die ihnen zu- ständigen Klagen anstellen und sich aus den Sachen Befriedi gung verschaffen ...
... Schuldner hinterlassen , oderi Sachen , welche denselben gehören , bei Anderen sich niederge- legt , oder als Pfänder vorfinden , sie gegen jene die ihnen zu- ständigen Klagen anstellen und sich aus den Sachen Befriedi gung verschaffen ...
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... Schuldner der Schuldner ) verpflichtet sein sollen , die Ver- schreibungen vorzuzeigen , jedoch ohne allen Schaden , und so , dass sie durch das Vorzeigen keinen Nachtheil erleiden kön- nen , ➡ denn Wir sind Unserer Verordnung 14 ...
... Schuldner der Schuldner ) verpflichtet sein sollen , die Ver- schreibungen vorzuzeigen , jedoch ohne allen Schaden , und so , dass sie durch das Vorzeigen keinen Nachtheil erleiden kön- nen , ➡ denn Wir sind Unserer Verordnung 14 ...
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... Schuldner den Gläubigern gegeben werden soll . Wenn der Schuldner dies gewählt haben wird , so soll er dem Gläubiger die Zinsen , nämlich der dargeliehenen Summe , bis zum Ablauf von fünf Jahren zahlen , indem [ während dieser Zeit ] ...
... Schuldner den Gläubigern gegeben werden soll . Wenn der Schuldner dies gewählt haben wird , so soll er dem Gläubiger die Zinsen , nämlich der dargeliehenen Summe , bis zum Ablauf von fünf Jahren zahlen , indem [ während dieser Zeit ] ...
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Das Corpus juris civilis, Volumen7,Parte2 Carl Eduard von Otto,Bruno Schilling,Carl Frierdrich Ferdinand Sintenis Vista de fragmentos - 1930 |
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Abgaben Adjutor Agentium in rebus Agnaten Altlehn Asylrecht Beamten befehlen Beisitzer des Manngerichtes Belehnung Besitz besonders beweisen Bezug blos Bruder Capitel chen Cohortales Cohorte Comes Sacrarum Largitionum Comitatenses Comites Comitiva Constitution Consulat Cujac Cujacius denselben Descendenten Diejenigen Dienst Domestici Ducenarii Edict Eigenthum empfangen entweder erhalten ersten ertheilt feudi feudum gehören Geldwechsler genannt Geschäft geschehen Gesetz gleich Gothofr Gothofred Guther Hoheit indem Investitur irgend Jemand Justinian Justinianeischen Codex Kaiser Legionen Lehn Lehnseid Lehnsfolge Lehnsherrn Lehnshof letztere lich Magister militum Magister Officiorum Magistri militairischen muss Neulehn öffentlichen Abgaben öffentlichen Schatz Officio Officiorum Palatini Pancirol Personen praef Praefecti Praetorio Praefectus Praefectus Urbi Praepositus Praetores Primicerius Proconsul Provinzen Quaestor Sacri Palatii Rang Recht Rerum Privatarum Richter Sache Sacri scheint Schola Scrinia Scrinium Söhne Soldaten soll sowohl Stadt standen Statthalter Stratores succediren Theil thun Titel Titius Tochter Unsere Valvasoren Vasall Vater Veräusserung Vergl verordnen Vexillationen Weise wieder wohl zwei