Das corpus juris civilis, Volumen7,Parte2C. Focke, 1830 |
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... muss der Eigenthümer den Beweis führen , und kann er be- weisen , so muss Der , welcher das Lehn besitzt , dem Eigen- thümer dasselbe zurückgeben , oder durch die Beisitzer des Manngerichts oder durch einen Lehnsschein darthun , dass er ...
... muss der Eigenthümer den Beweis führen , und kann er be- weisen , so muss Der , welcher das Lehn besitzt , dem Eigen- thümer dasselbe zurückgeben , oder durch die Beisitzer des Manngerichts oder durch einen Lehnsschein darthun , dass er ...
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... muss , und zwar dann , wenn es gewiss ist , dass der Vasall den Lehnsprozess verloren hat . Wenn aber der Lehnsherr läugnet , dass der Vasall jemals das Lehn von ihm empfangen habe , und dass der Vasall selbst oder dessen Vorfahren die ...
... muss , und zwar dann , wenn es gewiss ist , dass der Vasall den Lehnsprozess verloren hat . Wenn aber der Lehnsherr läugnet , dass der Vasall jemals das Lehn von ihm empfangen habe , und dass der Vasall selbst oder dessen Vorfahren die ...
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... muss er zwei , oder wenigstens einen Mitvasal- len stellen , und [ zugleich ] mit diesen eidlich erhärten , dass er die Lehnsdienste geleistet habe . Sollte er jedoch einen oder mehrere Mitvasallen nicht stellen können , so muss er ...
... muss er zwei , oder wenigstens einen Mitvasal- len stellen , und [ zugleich ] mit diesen eidlich erhärten , dass er die Lehnsdienste geleistet habe . Sollte er jedoch einen oder mehrere Mitvasallen nicht stellen können , so muss er ...
Términos y frases comunes
Abgaben Adjutor Agentium in rebus Agnaten Altlehn Asylrecht Beamten befehlen Beisitzer des Manngerichtes Belehnung Besitz besonders beweisen Bezug blos Bruder Capitel chen Cohortales Cohorte Comes Sacrarum Largitionum Comitatenses Comites Comitiva Constitution Consulat Cujac Cujacius denselben Descendenten Diejenigen Dienst Domestici Ducenarii Edict Eigenthum empfangen entweder erhalten ersten ertheilt feudi feudum gehören Geldwechsler genannt Geschäft geschehen Gesetz gleich Gothofr Gothofred Guther Hoheit indem Investitur irgend Jemand Justinian Justinianeischen Codex Kaiser Legionen Lehn Lehnseid Lehnsfolge Lehnsherrn Lehnshof letztere lich Magister militum Magister Officiorum Magistri militairischen muss Neulehn öffentlichen Abgaben öffentlichen Schatz Officio Officiorum Palatini Pancirol Personen praef Praefecti Praetorio Praefectus Praefectus Urbi Praepositus Praetores Primicerius Proconsul Provinzen Quaestor Sacri Palatii Rang Recht Rerum Privatarum Richter Sache Sacri scheint Schola Scrinia Scrinium Söhne Soldaten soll sowohl Stadt standen Statthalter Stratores succediren Theil thun Titel Titius Tochter Unsere Valvasoren Vasall Vater Veräusserung Vergl verordnen Vexillationen Weise wieder wohl zwei