Das Corpus juris civilis, Volumen7,Parte2Carl Eduard von Otto, Bruno Schilling, Carl Frierdrich Ferdinand Sintenis C. Focke, 1930 |
Dentro del libro
Resultados 1-3 de 24
Página 855
... succediren blos die Söhne auf gleiche Weise , oder die Enkel , die vom Sohne abstammen , statt ihres Vaters 22 ) , so dass keine Anordnung des Verstorbenen über das Lehn gül- tige Wirkung äussert . § . 1. Auch das ist zu bemerken , dass ...
... succediren blos die Söhne auf gleiche Weise , oder die Enkel , die vom Sohne abstammen , statt ihres Vaters 22 ) , so dass keine Anordnung des Verstorbenen über das Lehn gül- tige Wirkung äussert . § . 1. Auch das ist zu bemerken , dass ...
Página 855
... succediren blos die Söhne auf gleiche Weise , oder die Enkel , die vom Sohne abstammen , statt ihres Vaters 22 ) , so dass keine Anordnung es Verstorbenen über das Lehn gül- tige Wirkung äussert . § . 1. Auch das ist zu bemerken , dass ...
... succediren blos die Söhne auf gleiche Weise , oder die Enkel , die vom Sohne abstammen , statt ihres Vaters 22 ) , so dass keine Anordnung es Verstorbenen über das Lehn gül- tige Wirkung äussert . § . 1. Auch das ist zu bemerken , dass ...
Página 858
... succediren die Söhne [ derselben ] oder die von den Söhnen erzeugten Enkel . Wenn aber einer von diesen Söhnen oder Enkeln oder männlichen Descendenten ge- storben ist , so succediren [ wieder ] die Brüder oder Enkel des- selben in das ...
... succediren die Söhne [ derselben ] oder die von den Söhnen erzeugten Enkel . Wenn aber einer von diesen Söhnen oder Enkeln oder männlichen Descendenten ge- storben ist , so succediren [ wieder ] die Brüder oder Enkel des- selben in das ...
Términos y frases comunes
Abgaben Adjutor Agentium in rebus Agnaten Altlehn Asylrecht Beamten befehlen Beisitzer des Manngerichtes Belehnung Besitz besonders beweisen Bezug blos Bruder Capitel chen Cohortales Cohorte Comes Sacrarum Largitionum Comitatenses Comites Comitiva Constitution Consulat Cujac Cujacius denselben Descendenten Diejenigen Dienst Domestici Ducenarii Edict Eigenthum empfangen entweder erhalten ersten ertheilt feudi feudum gehören Geldwechsler genannt Geschäft geschehen Gesetz gleich Gothofr Gothofred Guther Hoheit indem Investitur irgend Jemand Justinian Justinianeischen Codex Kaiser Legionen Lehn Lehnseid Lehnsfolge Lehnsherrn Lehnshof letztere lich Magister militum Magister Officiorum Magistri militairischen muss Neulehn öffentlichen Abgaben öffentlichen Schatz Officio Officiorum Palatini Pancirol Personen praef Praefecti Praetorio Praefectus Praefectus Urbi Praepositus Praetores Primicerius Proconsul Provinzen Quaestor Sacri Palatii Rang Recht Rerum Privatarum Richter Sache Sacri scheint Schola Scrinia Scrinium Söhne Soldaten soll sowohl Stadt standen Statthalter Stratores succediren Theil thun Titel Titius Tochter Unsere Valvasoren Vasall Vater Veräusserung Vergl verordnen Vexillationen Weise wieder wohl zwei