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Die Kunstabtheilung des Goethe-Comité ist nur eine Abtheilung dieses Comité und steht als solche unter den Beschlüssen desselben. Sie hat das Recht, auf Erfordern des Goethe-Comité, oder auch aus eigenem Antrieb bezüglich der technischen Vorarbeiten zur Errichtung des GoetheDenkmals und in allen anderen damit in Zusammenhang stehenden Fragen ein Gutachten auszustellen und in der Plenar - Versammlung des Goethe-Comité, und wo und wie es ihr sonst geeignet scheint, nach besten Kräften zu vertheidigen, aber sie hat nicht das Recht zu verlangen, daß das Goethe-Comité diesem ihrem Gutachten zustimme. Das GoetheComité durfte also am 16. Juli 1861 im Widerspruch mit dem Gutachten seiner Kunstabtheilung, und gegen alle Erwägungen derselben, Beschluß fassen; ja es mußte diesen Beschluß faffen, wenn es denselben nach dem Maße seiner Einsicht für gut und angemessen hielt. Nach einer vom Herrn Herrmann Grimm im April 1862 verfaßten Druckschrift: „Zur Begründung des in der Sihung des Goethe-Comité am 7. April 1862 von Hotho, v. d. Hude und H. Grimm eingebrachten Antrags, Berlin, Druck und Verlag von Gustav Schade,“ gehörte überdies Herr Professor Lüderiß, wie sich S. 12 dieser Schrift constatirt findet, derjenigen Majorität des Goethe- Comité mit an, die bei dem Beschlusse vom 16. Juli 1861 für die eventuelle Verbindung des Leffing-Standbildes mit den Standbildern Schillers und Goethes, und in dieser Beziehung also gegen das Gutachten der Kunstabtheilung des Comité ihre Stimme abgab, so daß der Vorwurf wegen des damaligen Widerspruchs gegen das Gutachten der Kunstabtheilung des GoetheComité, wenn er in dem jetzigen Gutachten des Herrn Professors Lüderitz wirklich erhoben wäre, von ihm selbst mitgetragen werden müßte.

Der andere, einigermaßen deutlichere und, seine volle thatsächliche Richtigkeit vorausgesetzt, ungleich schwerere Vorwurf des Herrn Professors Lüderit, daß der am 18. Juli in der Sizung auf dem Berliner Rathhause zum Vollzug gekommene Beschluß des Goethe-Comité vom 16. Juli 1861 mit Umgehung der Vorprüfung des Central-Ausschusses gefaßt worden", würde sich durch die Geschäftsordnung des GoetheComité vom 10. Mai 1860 widerlegen, die von einer solchen Vorprüfung für die Rechtsgültigkeit eines Comité - Beschlusses nichts weiß. Er würde ferner nur ein Vorwurf gegen den Vorstand des GoetheComité sein können, da nur dieser zur vorherigen Einberufung des Central-Ausschusses berechtigt, und wenn die Geschäftsordnung es vorgeschrieben, auch verpflicht etgewesen wäre. Auch hat Herr Profeffor Lüderitz eine dergleichen Umgehung weder in der Sigung des Goethe

Comité vom 16. Juli 1861, noch später gerügt, sondern ohne jede Aeußerung eines formellen oder materiellen Bedenkens an jener Abstimmung persönlich Theil genommen. In der oben genannten Schrift des Herrn Herrmann Grimm wird überdies . 14 bis 15 noch ferner ausdrücklich constatirt, daß in der Sitzung des Goethe-Comité vom 7. April 1862 zu Tage gekommen, daß allerdings der Beschlußz vom 18. Juli, der Geschäfts-Ordnung nach, als unanfechtbar dastehe, zugleich aber auch, wie wenig trotzdem die unterlegene Partei gewillt sei, sich ihm zu fügen.“

8.

Gutachten des Bildhauers H. Heidel.

"In Folge Ihrer Aufforderung, über das beiliegend zurückerfolgende Gutachten der Kunstabtheilung des Goethe-Comité meine Ansicht zu äußern," schreibt Herr Heidel am 7. Mai 1862 dem Herrn Profeffor F. A. Märcker „erkläre ich, daß, abgesehen von der „Unangemessenheit jener Trilogie", sowie von der künstlerischen Schwierigkeit, zwei Statuen so in Bezug zu einander zu setzen, daß die Natur jeder der dargestellten Persönlichkeiten zu ihrer vollkommenen Geltung komme," mir vor Allem und zunächst der gegebene Platz nur für ein Standbild (aber mitten darauf) geeignet erscheint. Ich erkläre mich demnach mit dem vom Goethe-Comité zuletzt gefaßten Entschluß: nicht allein der Errichtung einer Lessing-Statue auf dem Gensdarmenmarkte nicht zuzustimmen, sondern auch von der einer Goethe-Statue daselbst absehen zu wollen, um so lieber einverstanden, als dadurch der ursprünglichen Idee des Schiller-Denkmals ihr Recht wird."

Es bleibt bei diesem Gutachten des Herrn Heidel ungewiß, ob er dem, wovon er absieht, zustimmt oder aber ob er sich darüber zunächst noch sein Urtheil blos vorbehält. Jedenfalls hat er seine Zustim=

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mung zu der Unangemessenheit der Trilogie" und der beregten Schwierigkeit selbst, „zwei Statuen so in Bezug zu einander zu sehen, daß die Natur jeder der dargestellten Persönlichkeiten zu ihrer vollkommenen Geltung komme," wenn er sie in jenem „abgesehen" gegeben hat, unbegründet gelassen. Worüber er sich dagegen mit unzweifelhafter Deutlichkeit ausspricht, ist dies, daß ihm der Vorplatz vor dem Schauspielhause nur für die Errichtung Eines Standbildes geeignet scheint: derselbe Platz, der in der mehrerwähnten Immediat-Eingabe vom 27. Ja= nuar 1860 von vielen seiner Fachgenossen und überhaupt von allen Unterzeichnern dieser Eingabe für die Errichtung zweier Standbilder aus

dafür angegebenen Gründen so besonders empfohlen worden ist. Bei dem Mangel einer sachlichen Begründung des Gutachtens des Herrn Heidel muß es bei der Constatirung dieses Widerspruchs zwischen ihm und den andern Herren hier bewenden. Die Schlußzbetrachtung des Herrn Heidel, daß dadurch, daß man nicht blos von der Errichtung des Leffing-, sondern auch des Goethe - Standbildes auf dem Gensdarmenmarkt Abstand nehme und nur das Schiller-Standbild dort errichte, der ursprünglichen Idee dieses Denkmals ihr Recht werde, gründet in einem anderen Bereich als dem, worauf sich bei der hier allein vorliegenden Frage über die künstlerische Ausführbarkeit einer Aufstellung dreier Standbilder auf dem Gensdarmenmarkte die Erörterung zu beschränken hat.

9.

Gutachten des Profeffors A. Wredow.

Nach einem Rückblick auf die Motive, die bei dem Beschlusse des Goethe-Comité vom 16. Juli 1861 leitend gewesen seien, und nachdem Herr Professor Wredow sich dafür ausgesprochen, daß man auch jetzt noch daran festhalten müsse, Goethe von Schiller auf dem Gensdarmenmarkt ungetrennt zu erhalten, berührt er die Frage der künstlerischen Ausführbarkeit der Errichtung dreier Standbilder auf diesem Plage mit folgenden Worten:

„Die Bewegung, welche sich jetzt gegen die Hinzufügung Leffings in größeren Kreisen kund giebt, hat folgerecht, wenn sie durchdringt, als Ergebniß zunächst nur die Aufstellung Lessings auf einem anderen Plaze zur Bedingung, denn es handelt sich hier zuvörderst nicht um die praktische Unmöglichkeit der Stellung dreier Statuen neben einander, sondern darum, daß Leffing, wenn auch noch so groß, als Dichter nicht passend erscheint, neben den beiden andern aufgestellt zu werden." ." *)

Nicht also, weil überhaupt nicht drei Standbilder auf dem Gensdar= menmarkte zusammen errichtet werden können, nicht aus künstlerischen Unzuträglichkeiten im Allgemeinen, oder aus eigenthümlichen Mängeln des Plazes für diese Errichtung dreier Standbilder im Besonderen, sondern weil Lessing in seinem dichterischen Werthe Schiller und Goethe

"

*) Es würde auch wohl dieser Ansicht auf dem Gensdarmenmarkt genügt werden können, wenn Schiller aus der Mitte wiche und Lessing, Goethe und Schiller gegenüber, den Rücken der Markgrafenstraße zu, aufgestellt würde," sagt eine hier beigefügte Note.

nicht ebenbürtig erscheint, darum, und zuvörderft nur darum, ist nach der Ueberzeugung des Herrn Professors Wredow jezt die Bewegung gegen die Verbindung des Leffing-Standbildes mit den Standbildern Schillers und Goethes eingetreten. Hiermit wird der Ausgangs- und Kernpunkt dieser Bewegung von Herrn Professor Wredow durchaus in das Gebiet der wirklichen oder vermeintlichen literaturgeschichtlichen Unangemessenheit verlegt, und dem Gebiete rein künstlerischer Bedenken beinahe völlig entzogen. Sein Gutachten ist also weit eher eine offene Anerkennung der künstlerischen Ausführbarkeit der Dreistellung als ein Protest dagegen. Gleiches gilt von den ferneren Säßen des Gutachtens des Herrn Professors Wredow, in denen er einen Vorschlag zur Ausführung empfiehlt, wobei einerseits das künftige Schiller-Standbild den mittleren Platz vor der Freitreppe behalten, und andererseits die Zusammenstellung des Goethe-Standbildes mit dem Schiller-Standbilde, ohne Hinzunahme oder vielmehr unter Wiederbeseitigung des Leffing - Standbildes, erhalten bleiben soll. „Man laffe" sagt Herr Professor Wredow Schiller ruhig seinen Platz und stelle Goethe ihm gegenüber in derselben Mittellinie vor dem Schauspielhause, Schiller zugekehrt, mitten auf dem Platz zwischen der Freitreppe und der Seehandlung auf, nach dem von Rauch dem Leben nachgebildeten Entwurfe, welcher Goethe in hohem Alter und ruhiger Stellung, die Hände auf dem Rücken, darstellt und uns das naturgetreuste Bild, welches ein Künstler jetzt noch zu gestalten fähig sein möchte, geben wird. Aber nicht allein dies ist es, was dieser Darstellung wohl den Vorzug vor jeder anderen geben würde, es ist auch der dadurch hervorgerufene Gedanke, der mit der Statue dem Beschauer unmittelbar gegeben würde: es ist der Dichter vor seinem Freunde Schiller stehend, der schönen Zeit männlichen Zusammenwirkens mit dem früh Dahingeschiedenen gedenkend. Ferner ist, vom künstlerischen Standpunkte betrachtet, diese Darstellung kaum besser möglich für diese Stelle zu erfinden: sie giebt, wie es die Aufgabe verlangt, ein klares lebendiges Bild jenes Gedankens, in charakteristischer Form und in der Goethe, diesem erhabenen Manne, eigenen Ruhe."

Auch aus diesen letzten Säßen des Gutachtens ist eher auf alles Andere, als darauf zu schließen, daß Herr Profeffor Wredow die Errichtung dreier Standbilder vor dem Königlichen Schauspielhause hier für künstlerisch unausführbar hält. Sie machen es dagegen unzweifelhaft, daß er seinerseits auch die in dem ersten Grunde des Gutachtens der Kunstabtheilung des Goethe-Comité hervorgehobene künstlerische Schwierigfeit, zwei Statuen so in Beziehung zu einander zu setzen, daß die Natur jeder der dargestellten Persönlichkeiten zu ihrer besonderen Geltung

fomme," nicht entfernt anerkennt, oder doch der vollen Zuversicht ist, fie nach allen Richtungen hin siegreich zu überwinden.

10.

Gutachten des Bauraths H. Hißig.

"

In diesem Gutachten vom 8. Mai 1862 erklärt Herr Baurath Hißig, daß er, verhindert der Sitzung der Abtheilung A. des GoetheComité*) vom 14. April beizuwohnen, nachträglich zu allen Beschlüssen derselben“ seine Zustimmung ertheile, bis auf den Einen Punkt, daß er für die nunmehrige Aufstellung der Goethe-Statue nicht die Mitte des Opernplates, sondern die Stellung „vor der Mitte der Langseite des Opernhauses, der Bibliothek gegenüber," als die nach seiner Ansicht schönere und zweckmäßigere" Stelle in Vorschlag bringt. Gründe für die künstlerische Unausführbarkeit der Verbindung des Leffing-Standbildes mit den Standbildern Schillers und Goethes vor dem Königlichen Schauspielhause zu Berlin sind von Herrn Baurath Hißig nicht angeführt, auch die in den anderen Gutachten angeführten von ihm nicht weiter entwickelt. Zu einer Erörterung neuer oder neu entwickelter Gründe gegen diese Ausführung bietet dieses Gutachten also keine Gelegenheit.

3.

Gutachten des Professor H. F. Maßmann.

Auch dieses Gutachten ist in der Form eines an den Herrn Professor Dr. F. A. Märcker gerichteten Antwortschreibens des Herrn Pro

*) Zum Verständniß dieser Bezeichnung wird hier anzuführen sein, daß das Goethe-Comité sich nach seiner Geschäftsordnung vom 10. Mai 1860 in vier Abtheilungen getheilt hat, nämlich A. „für die technischen Vorarbeiten zur Errichtung. des Denkmals;" B. für die literarische Thätigkeit und die öffentlichen Kundgebungen; C. für öffentliche Kunstleistungen, wissenschaftliche Vorlesungen, Ausstellungen 2c.; D. für die Geldverwaltung und die allgemeinen geschäftlichen Angelegenheiten. Die hier von Herrn Baurath Hißig als Abtheilung A. des Goethe-Comité bezeichnete Abtheilung ist später die Kunstabtheilung dieses Comité genannt worden. Jedes Mitglied des Goethe:Comité, d. h. jeder der 64 Unterzeichner der Immediat-Eingabe an Seine Königliche Hoheit den Prinz-Regenten vom 27. Januar 1860, ge: hört nach seiner Wahl einer oder mehreren dieser vier Abtheilungen an. Der Uebertritt aus einer Abtheilung in die andere bleibt nach vorheriger Anzeige des betreffenden Mitgliedes bei dem Vorsißenden des Comité freigestellt.

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