Sette. Aus dem Wagenerschen Staats- und Gesellschafts- Lexikon 216 217 Die deutschen Bühnen zu Berlin, Hamburg, Schwedt, Ellrich 267 die uns den Sohn und Bruder, den Freund und Gatten, den Jüngling und den Mann unmittelbar vor Augen stellen. Der dritte Abschnitt erinnert daran, wie ein früheres Geschlecht den zu früh Verlornen zu ehren und zu feiern wußte. Die Beilagen geben zu den betreffenden Anführungen der ersten Abtheilung die urkundlichen Beweise. Das über Zweck und Inhalt dieser Schrift, die im Uebrigen, wie jede andere, für sich selbst zu sprechen hat. Warum ich sie dessenungeachtet unter Nennung meines Namens herausgebe? Weil die Ansichten, denen ich in der ersten Abtheilung entgegentreten mußte, von den Namen, die zu deren Stüße anderseitig angerufen find, in der Erörterung nicht mehr zu trennen waren, und es mir unter diesen Umständen aus Gründen des gegenseitigen Rechts verboten schien, auf die erhobenen Einwürfe anders, als in gleicher Offenheit, zu antworten. Berlin, den 1. November 1862. |