Die Rechtshistoriker des 19. Jahrhunderts und das mittelalterliche Recht am Beispiel Wilhelm Eduard Wildas sowie der Betrachtung der Knutsgilden

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GRIN Verlag, 2005 M11 26 - 30 páginas
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1 (Sehr gut), Freie Universität Berlin (Friedrich-Meinecke-Institut), Veranstaltung: Recht und Juristen im Mittelalter (HS), 32 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: „Es sei die Geschichte die Grundlage aller wahren juristischen Erkenntnis, [...] das Recht zugleich eine Wissenschaft und eine Kunst.“ Dieses 1839 getätigte und in der Tradition der ‚historischen Schule‘ Friedrich Carl von Savignys stehende Bekenntnis von Wilhelm Eduard Wilda kann stellvertretend wohl für eine Vielzahl von Rechtshistorikern des 19. Jahrhunderts als Diktum angesehen werden. Sowohl Romanisten als auch Germanisten waren infolge der drei zwischen 1794 und 1811 eingeführten großen Gesetzbücher darin bestrebt, die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Rechts aufzuzeigen. Mittels Rückgriffen vor allem auf das überlieferte mittelalterliche Recht wurde dem Naturrecht und der Aufklärung ein organisch gewachsenes Recht gegenübergestellt, sowie an aktuellen politischen Diskussionen wie beispielsweise der Vereinigungsfreiheit und den Revolutionsvorgängen von 1848/49 teilgenommen. Diese in zwei große Abschnitte gegliederte Abhandlung soll zunächst in der ersten eher forschungsgeschichtlichen Sektion den Germanisten bzw. Skandinavisten, personifiziert vor allem durch Wilda, gewidmet sein, bevor im folgenden Abschnitt spezifischeres mittelalterliches Recht zum Gegenstand der Arbeit werden soll. Zu Beginn erfolgt eine kurze allgemeinere Darstellung der Geschehnisse in der deutschen Rechtshistorie zu Beginn des 19. Jahrhunderts, um im Anschluß daran das Leben und Wirken Wildas ausführlich zu betrachten. Den Schluß des Abschnitts über die Forschungsgeschichte bilden dann jeweils kurze Zusammenfassungen weiterer wesentlicher Personen und Geschehnisse der vergleichenden germanischen Rechtsgeschichte in Deutschland und Skandinavien. Der zweite Teil der Arbeit verbindet die Forschungsgeschichte mit mittelalterlichem Recht, wobei die frühen dänischen Knutsgilden als Gegenstand dienen. Anhand der Forschungsliteratur bereits behandelter Historiker aus dem 19. Jahrhundert sowie aktueller Werke der Gegenwart soll die Frage nach der Entstehung und dem Wirken der Gilden behandelt werden, um sich danach intensiver mit den Gildestatuten speziell der Flensburger und Odenseer Knutsgilden auseinanderzusetzen. So erfolgt insgesamt eine Verbindung der Rechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts mit der des Mittelalters.

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