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rothen Herzen. Dieß soll wol das Reich der Gothen bezeichnen. Für das Reich der Wenden ist das Wappen ein gelber fliegender Lindwurm_mit_Füßen im rothen Felde, welches indeß von Einigen für das Wappen von Bornholm gehalten wird. Die drei goldenen Kronen sollen an die von der Königin Margaretha durch die Calmarische Union zu Stande gebrachte Vereinigung der drei nordischen Reiche Dänemark, Schweden und Norwegen erinnern. Die Schweden wollten zwar diese drei Kronen im dänischen Wappen nicht leiden, und haben_sogar deßhalb mit Dänemark Krieg geführt. Es ist indeß dem Könige von Dänemark durch den Frieden von 1613 das Recht förmlich eingeräumt worden, in seinem Wappen die drei Kronen zu führen. Für die Faröer finden sich im Wappen ein weißer Widder mit schwarzen Flecken im blauen Felde. Für Island ein gekrönter Stockfisch im rothen Felde und für Grönland ein weißer Bär im blauen Felde. Endlich ist für das Herzogthum Lauenburg ein Pferdekopf in das Wappen gekommen.

Gegenwärtig besteht das Königl. Wappenschild aus einem Hauptschilde, welcher durch das Dannebrogskreuz in vier Hauptfelder getheilt wird. Auf dem Hauptschilde ruht ein in vier Felder getheilter Mittelschild und auf diesem endlich ein sogenannter Herzschild, welcher durch eine verticale Linie in zwei Felder getheilt wird. Die unteren Felder des Hauptschildes sind wiederum in mehrere kleinere Felder eingetheilt. In diesen Feldern finden wir die aufgeführten Wappenzeichen in folgender Ordnung.

Im Hauptschilde oben rechts das dänische, links das Schleswigsche Wappen. Darauf folgen in den unteren Feldern rechts die drei nordischen Kronen, darunter das Wappen für Island, die Faröer und Grönland, rechts das gothische und darunter das wendische Wappen.

Im Mittelschilde oben rechts Holstein, links Stormarn, unten rechts Dithmarschen, links Lauenburg.

Im Herzschilde rechts Oldenburg, links Delmenhorst. Auf dem Wappenschilde ruht eine Königl. Krone, und unten hangen die Zeichen der Königl. Orden vom Dannebrog und Elephanten. Auf jeder Seite des Wappens steht als Schildhalter ein mit einer Keule bewaffneter wilder Mann.

In der beschriebenen Art und Weise ist das Königl. Wappen auf dem Titelblatte des Gesangbuches und des Staatskalenders, so wie auf den neuesten Species abgebildet, wobei

nur noch zu bemerken ist, daß die verschiedenen Farben der Wappenfelder durch willkürliche aber allgemein angenommene Punkte und Striche bezeichnet werden.

Von den vielen Veränderungen, welche das Königl. Wappen im Laufe der Zeit erfahren hat, wollen wir außer den angeführten nur noch bemerken, daß nach der Abtretung Norwegens im Jahre 1814 das Wappen dieses Königreichs, ein Löwe mit einer gekrümmten Streitart oder Hellebarde aus dem Wappen weggelassen worden ist. Dieses Wappen von Norwegen stand früherhin in dem Felde des Hauptschildes, welches jeßt das Schleswigsche Wappen einnimmt.

137. Wie unser König schreibt.

(Wie Christian der Achte, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein c. regieret, das wird anderswie und anderswo ge-, beschrieben, hier stehe, wie Er schreibt nach Hamburg auf Veranlassung des schrecklichen

Brandes daselbst.)

Ich habe mit wahrem Schmerze von dem Mißgeschicke Kunde erhalten, das durch eine verheerende Feuersbrunst über Hamburg hereingebrochen. Immer sah Ich den Wohlstand und das Glück dieser Nachbarstadt und deren achtungswerthen Bewohner als eng und unzertrennlich verbunden mit denen Meiner Eigenen Staaten an. Daher durchdringt Mich das tiefste Mitgefühl bei diesem schrecklichen Ereignisse und empfinde Ich das Bedürfniß des Herzens, dem Hohen Senate und der leidenden Bevölkerung der Stadt selbst Mein volles und inniges Beileid zu bezeugen. Es hat Mir zur tröstlichen Befriedigung gereicht, daß Meine Beamte und Unterthanen in der Nähe sich als Freunde in der Noth zu bewähren gestrebt haben, und Ich bin auch überzeugt, daß sie fernerhin solche Gesinnungen der Menschenliebe und der Achtung für das Unglück durch Hülfe und Rath nach Kräften bethätigen werden. Indessen wünsche Ich doch auch als König und im Namen Meines Volks dem Mitgefühl Meiner einzelnen Unterthanen nicht nachzustehen. Der Hohe Senat wird gewiß diese nicht in gewohnter Form geschriebenen Zeilen mit einem Gefühle empfangen, das dem Meinigen entspricht, und bleibe Ich demselben mit Königl. Huld und Gewogenheit besonders zugethan.

1842.

Gegeben auf Meinem Schlosse Sorgenfrei den 9ten Mai

gez. Christian R.

138. Bevölkerung der Herzogthümer nach der Volkszählung von 1840.

Einwohnerzahl der Herzogthümer in den Städten und Landdistricten, lettere mit Einschluß der Flecken.

I. Herzogth. Schleswig. II. Herzogth. Holstein.

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Der dänische Staat zerfällt in drei politisch gesonderte Landestheile:

1) das Königreich Dänemark mit seinen Colonien und Außenlanden,

2) die Herzogthümer Schleswig und Holstein,

3) das Herzogthum Lauenburg.

Das staatsrechtliche Verhältniß der Herzogthümer Schleswig und Holstein beruht auf der vom König Christian I. festgesezten und angelobten unzertrennlichen Verbindung dieser beiden Länder, welche weder durch das ehemalige Verhältniß Schleswigs zu Dänemark, noch durch das besondere Verhältniß Holsteins zu Deutschland gefährdet werden kann.

Christian I., König von Dänemark, war dadurch Regent beider Herzogthümer geworden, daß die Landstände derselben zum ersten Male zusammentraten, und ihn auf einem Landtage zu Ripen im Jahre 1460 zu ihrem gemeinschaftlichen Landesherrn wählten, nachdem der lezte Holsteinische Graf aus dem Schauenburger Hause, Adolph VIII., der zugleich Schleswig als dänisches Lehen inne gehabt hatte, ohne Leibeserben zu hinterlassen mit Tode abgegangen war.

Schleswig war ursprünglich eine dänische Provinz, über

welche gewöhnlich Königssöhne oder sonstige nahe Verwandte des Königlichen Hauses als Statthalter gesezt wurden. Doch hatte schon Herzog Abel (1232) Schleswig als ein von Dănemark abgesondertes Land und als erbliches Lehn_im Besiße. Als solches erhielt es auch Graf Gerhard der Große vom Könige Waldemar III. 1326. Die später errungene größere Selbstständigkeit Schleswigs von Dänemark geht auch aus dem Bündnisse hervor, welches die Herzogthümer einerseits und Dänemark andererseits im Jahre 1533 unter dem Namen der ewigen Union mit einander schlossen, 1623 erweiterten und im Laufe des 17ten Jahrhunderts zu wiederholten Malen erneuerten. Durch die im Jahre 1658 erfolgte Aufhebung des Lehnsverhältnisses schied Schleswig vollständig aus dem Königreiche aus, so daß die Einführung der absoluten Souverainität in Dänemark nicht den geringsten rechtlichen Einfluß auf das Herzogthum Schleswig äußern konnte.

Holstein war ursprünglich ein Afterlehn von Sachsen, stand dann im Lehnsverhältnisse zum Bischofe von Lübeck und ward 1548 ein unmittelbares Reichslehn, womit die Herzöge - 1474 war die Grafschaft Holstein zum Herzogthum erhoben worden das Recht der Reichsstandschaft erhielten.

Als mit Aufhebung des deutschen Reichsverbandes im Jahre 1806 die bisherige Beschränkung des Landesregenten durch die Kaiserliche Gewalt und durch die Reichsverfassung aufhörte, ward Holstein durch ein Patent vom 9ten Sept. selbigen Jahres der dänischen Monarchie als ein in jeder Beziehung völlig ungetrennter Theil derselben incorporirt. Dieses Verhältniß dauerte bis zur Errichtung des deutschen Bundes fort, dem der König als Herzog von Holstein beitrat.

Das Staatsgebiet der Herzogthümer hat im Laufe der Zeit mancherlei Veränderungen erfahren und durch manchen Zuwachs, wie durch mehrere Territorialverlüfte nach und nach seinen jeßigen Umfang erhalten. Erst im 15ten und 16ten Jahrhunderte wurden Nordfriesland, Alsen, Arröe und Fehmarn dem Herzogthume Schleswig politisch einverleibt, wäh rend die sogenannten Jütländischen Enclaven (die Stadt Ripen, die Grafschaft Schackenburg, die Lohharde, das Gut Troys burg, die südliche Hälfte von Röm, die nördliche Spitze von Sylt (List genannt), der westliche Theil von Föhr, die Insel Amrum im Nordwesten des Landes schon früher vom Herzogthume losgerissen und mit Jütland verbunden waren. Im

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