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DES

Q. HORATIUS FLACCUS

EPISTELN

UND

BUCH VON DER DICHTKUNST

MIT

EINLEITUNG UND KRITISCHEN BEMERKUNGEN

VON

OTTO RIBBECK.

IBRAL

OF THE

UNIVERSITY

OF

CALIFORN

BERLIN.

VERLAG VON I. GUTTENTA G.

1869.

SATHER

PA6393

E2

1869

MAIN

VORWORT.

Das Bemühen, in Gedankengang und Compositionsweise der horazischen Briefe und des vielgeprüften Buches über die Dichtkunst einzudringen, hat mich zu eigenthümlichen Resultaten geführt, welche ich Lesern von gleichem Bedürfniss hiermit vorlege, ohne mir zu verhehlen, dafs die mit Worten und Sätzen zufriedene Menge sowie die Hohenpriester der ars nesciendi sich auch von diesem Wagestück „subjectiver Willkühr" unbesehen abwenden werden. Mir scheint die Wissenschaft des classischen Alterthums nicht gefährdet zu sein, wenn neben den die diplomatische Grundlage feststellenden Ausgaben auch Texte geformt werden, welche der zwingenden Gewalt innerer Evidenz mehr gehorchen als äusserlichen Zeugnissen von unsicherer Auctorität. Warum soll mir verwehrt sein, die nach meiner Ueberzeugung einzig geniessbare und vernünftige Gestalt poetischer Kunstwerke im Druck darzustellen und Kennern zur Prüfung zu empfehlen? Mag dieselbe nun Beifall finden, oder schärfer Blickende anregen die Aufgabe besser zu lösen, oder wenigstens die Einsicht noch ungehobener Schwierigkeiten verstärken, in jedem Falle werde ich der Wissenschaft einen Dienst geleistet haben. Ist. es Vermessenheit, wenn ich hoffe einen und den anderen Gleichgesinnten zu finden, der meine Gedanken z. B. über die sechste Epistel des ersten Buches, über die beiden Abschnitte der Poetik (73-85 und 391-407) theilen wird?

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Sollte nicht, wenn die Erkenntnifs solcher Entstellung der Episteln siegt, gewissen „Reactionären" auch für die Oden und Epoden der Boden entzogen werden?

Meinem Texte habe ich Nachweisungen über die handschriftliche Les art nur da beigegeben, wo derselbe entweder von allen oder von den im Allgemeinen am glaubwürdigsten befundenen Büchern oder endlich von der in den neuesten Ausgaben gangbaren Gestalt abweicht. Der Zweck jener kurzen Notizen ist, dem Leser einen raschen Ueberblick über die Leistungen der Conjecturalkritik (der, wie zu erwarten, sehr überwiegend zu Gunsten Bentley's ausfällt) sowie über die relative Zuverlässigkeit der Ueberlieferung zu geben. Es findet sich, dafs denn doch ein ganz erhebliches Contingent brauchbarer Lesarten ausschliesslich Zeugen niederer Ordnung verdankt wird, während die rechts an den Rand gesetzten Zahlen, die ausgeschiedenen Interpolationen und die angegebenen Lücken die Entstellung im Grofsen und Ganzen überschauen lassen.

Von einem neu gesammelten und gesichteten kritischen Apparat hatte ich für meinen Zweck, wie die Sachen im Horaz einmal stehen, wenig zu hoffen. Zu Gebote stand mir eine Collation des Bernensis n. 21, welche Herr stud. philol. E. Kurz in Bern für A. Holder angefertigt und mir durch gefällige Vermittelung meines werthen Schülers und Freundes H. Hagen daselbst freundlichst zugestellt hat. Nach ihr habe ich Orelli's und Ritters Angaben controliren können. Mit aller Mufse selbst in Kiel den Gothanus zu durchmustern war mir durch die Liberalität des Herrn Oberbibliothekars Marquardt vergönnt. So bin ich in den Stand gesetzt worden, ein anschauliches Beispiel tiefgreifender Textverwirrung (S. 98 ff.) und einige Nachträge und Verbesserungen zur Ritterschen Collation zu liefern.

Ueberhaupt verfolgt die Einleitung lediglich den Zweck, die Voraussetzungen, auf denen unser Glaube an die Ueberlieferung beruht, soweit zu ermitteln und ins Gedächtnifs zu rufen, als genügt, um das Feld für meine kritischen Operationen klar zu machen. Die folgenden Bemerkungen wollen so wenig als etwa die Döderleinschen einen erschöpfenden kritischen Commentar geben, sondern vor Allem die von mir vorgenommenen Neuerungen des Textes rechtfertigen, dann auch die in denselben übergegangenen Verbesserungen Anderer, insofern es noch erforderlich schien, vertheidigen. Die möglichst präcisen Auszüge des Gedankenganges einzelner Episteln sollen der Angemessenheit ihrer Composition zur Probe dienen.

Dafs mir ein und das andere brauchbare Korn in der ungeheuren Spreu der Horazlitteratur entgangen ist, kann leicht sein und wird hoffentlich eintretenden Falles entschuldigt werden. Wo ich den Namen meines wackeren Schülers Dr. Lütjohann nenne, beziehe ich mich auf eine ungedruckte Abhandlung 'de versibus in Horatii epistulis transpositis, omissis, interpolatis', mit welcher derselbe im Sommer 1867 einen Schassischen Preis an der Kieler Universität erworben hat.

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Um jedem Mifsverständnifs zu begegnen, will ich doch nicht unerwähnt lassen, dafs S. 236 meine Polemik gegen den Ausdruck in iura paterna recepit in Abrede stellt die Zulässigkeit des Begriffs einer abermaligen Aufnahme, da derselbe auch bei recipere in ordinem patriam amicitiam u. s. w. fehlt: in dieser Verbindung steht die Präposition re eben local, „aufnehmen“ ist „zurücknehmen“ aus unbestimmter Weite in einen beschränkten Kreis, wie se recipere aliquo „sich wohin zurückziehen", nicht wieder zurückziehen“. Gegen einen Ausdruck wie spondei iura receperunt hätte ich

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