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München.

herausgegeben von Mitgliedern.

Nro. 125. der k. bayer. Akademie der Wissenschaften.

23 Juni

1848.

Khlesl's des Cardinals, Directors des gehei: men Cabinetes Kaisers Mathias, Leben.

(Fortseßung.)

Das Mährchen von der gebückten Stellung des Papstes Sirtus V., so lange er Cardinal war, ge= hört fortan bloß in den Bereich der Romane 18).

Sehr interessant ist die Darstellung der Refor mation in Wiener Neustadt durch Khleft (S. 64 u. ff.), ob auch durchaus richtig, können wir nicht verbür: gen. Wenigstens find die Citate aus Hansiz (Historia episcopatus Neostadiensis) nicht fehlerfrey z. B. 74. 75. Wir können auch nicht begreifen, wie das Schreiben Khl. an den Erzherzog Ferdi nand S. 74 ein kräftiges Decret desselben gegen die störrigen Neustädter (66) erwirken konnte. Vielleicht ist statt Ferdinand Ernest zu lesen.

Sehr dankbar sind wir dem Hrn. Verf. für die Nachrichten über die Verhandlungen, welche den Vertrag zwischen dem Kaiser und dem Bischofe von Passau als Ordinarius des Erzherzogthums Desterreich unter und ob der Ens herbeygeführt haben. Das meiste des hierüber Mitgetheilten war uns neu. Diese Unterhandlung seht unsere obige Behauptung über das Verhältniß des Bischofes zum Klosterrathe und unser Urtheil über die Stellung desselben in das hellste Licht.

Wenn Hammer S. 85 die Eingaben Khlesl's „eine Kühnheit" nennt, so können wir darin nur die entschiedene Forderung jener Rechte erblicken,

18) Ranke, Päpste I. 443 u. ff.

ohne welche die Ausübung der den Bischöfen nach katholischer Anschauung von Gott ertheilten Gewalten und Pflichten unmöglich ist. Wir bedauern sehr, den Inhalt der Schrift, von welcher zunächst die Rede ist, nur mehr abgeschwächt aus einer 50 Bo: gen langen Widerlegung des Klosterrathes erkennen zu können. Sie selbst konnte nicht mehr aufgefunden werden. Khlesl wollte sich, und das mit vollem Rechte, die Ausdehnung der in den oben an: geführten Indulten enthaltenen Vollmachten nicht gefallen lassen und insbesondere die Ausschließung des Ordinarius von allem und jedem Einfluße auf die Klöster. Die Erwiderung des Klosterrathes ist entweder Geklatsch,- Schmähung oder wegwerfendes Gerede, oder Berufung auf das Herkommen seit Menschengedenken. Das aber übersahen die gelehrten Herren, daß der Bischof von Passau die angespro= chenen Befugnisse im Lande seit Jahrhunderten ungehindert ausgeübt und daß eine durch die bloße Gewalt des Stärkern herbeygeführte Aenderung noch kein Recht begründen könne; endlich, daß dem Episcopate ebenso wesentliche Rechte inhäriren, als der Staatsgewalt. Ist von Uebergriffen die Rede, dann wird kein Unparthenischer, welchem nur die Anfangsgründe des kanonischen Rechtes bekannt, einen Augenblick zweifeln, auf welcher Seite sie gesucht wer= den müssen. Glaubt H., dem Officiale Unmaßung Schuld geben zu müssen, so gebührt mehr als einer Aeußerung seiner Gegner das Prädicat der Unverschämtheit. Als der Bischof von Passau, der Ordinarius von ganz Desterreich und ein Fürst des hei= ligen römischen Reiches, von dem Wunsche beseelt, sich mit dem Regenten des Landes zu benehmen und die streitigen Ansprüche gütlich auszutragen,

Khlesln und die Doctoren Fugger und Gold zur Unterhandlung bevollmächtigt hatte, begutachteten Regierung und Klosterrath, den Abgeordneten gera= dezu alles Gehör zu versagen. H. v. Hammer nimmt es dem Erzherzoge Ernst beynahe übel, daß er diesem Gutachten entgegen die Verhandlung anrieth. Dabey zeigte sich dann auch augenscheinlich, was es mit allen Behauptungen des Kloster: rathes, mit den so oft in die Wagschale geworfenen Privilegien und ersessenen Rechten auf sich hatte. Es kam ein Vertrag zu Stande, den der Kaiser am 6. November 1592 ratificirte 19). Man scheint den Vergleich, durch welchen Herzog Wilhelm von Bayern am 5. September 1583 sein Verhältniß zu den Bischöfen ordnete 20), vor Augen gehabt und zu Grunde gelegt zu haben. Die Staatsmänner am Hofe des Kaisers, nicht geblendet durch Eigennut und kleinlichte Leidenschaften, erkannten wohl die Stärke der passauischen Beweismittel und sprachen ihre Ueberzeugung unumwunden aus 21).

Aber selbst nach dem Vertrage suchte der Klosterrath ohne Rücksicht auf denselben in der alten Weise fortzufahren. Ungeachtet des klarsten WortLautes sette er 1597 nach dem Absterben des Abtes zu Altenburg einseitig zum Verwalter im Geistlichen wie im Weltlichen einen Mönch ein, der Weib und Kinder hatte 22); ebenso rücksichtslos verfuhr er zu Kloster Neuburg noch bey und nach. dem Ableben des Propstes Balthasar Polzmann. Was die Darstellung dieses Verhältnisses betrifft, fo nimmt sich Hr. v. Hammer, der sich sehr in dem Bestreben gefällt, die geheimen Hintergedanken überall herauszufinden, hier, wie billig, zunächst Khlesin zum Gegenstande seiner scharfsinnigen Entdeckungsversuche. Es ist vorzüglich der nie ruhende Ehrgeiz Khlesl's, auf dem er ihn nicht selten ertappt. Wir wollen keineswegs behaupten, daß Khlest hievon frey gewesen, aber Hammers Versuche scheinen uns nicht glücklich ausgefallen zu seyn 23).

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Khlesin wurde das erledigte Bisthum Wien angeboten. Lange weigerte er sich, es anzunehmen, aus Gründen, die in Khlesl's eigener Aeußerung nachgelesen werden mögen und die seine Abneigung mehr als genügend erklären. Hammer, damit nicht sich begnügend, hält die Furcht, durch die Annahme von der Erlangung höherer Staatsämter ausgeschlos= sen zu seyn, für die eigentliche Ursache seiner Weigerung (134). Wie früher den Papst habe er dießmal den alten Bischof Urban von Passau zur Er reichung seiner Absichten mißbraucht und durch diesen eine Vorstellung an den Kaiser gelangen lassen, worin seine großen Gaben und Talente herausgestrichen und die Erklärung abgegeben wurde, daß der Bischof ihn nur dann des Officialats entheben könnte, wenn man ihm einen entsprechenden Wirkungskreis - natürlich ein höheres Staatsamt anweisen würde. Wer die Vorstellung des Bischofes unbefangen liest, wird kaum mit dieser Ansicht übereinstimmen können. Wer bürgt denn dafür oder was deutet auch nur darauf hin, daß K. den Brief dictirt habe? Warum hätte ihn denn die Annahme des Bisthums von höhern Staatswürden ausschließen follen? Was der Bischof will, ist auf den ersten Blick klar: Man möchte Khlesln wieder in seine

ben, wie er seine Reise nach Rom zur Erreichung seiner ehrgeizigen Absichten namentlich zur Erlangung einer Stelle im geheimen Rathe des Kaisers benüßt und selbst den Papst zu diesem Ende in Anspruch genommen habe. Sonnenklar soll dieses erhellen aus den Worten des Breve's an den Kaiser: nobis certe probatur, ut viros ecclesiasticos. . in consilium adhibeas. Darin ist ja doch offenbar davon zunächst die Rede, was der Kaiser gethan hat oder thun zu wollen erklärt, nicht von dem, was er thun foll. Er warnt ihn dann wieder, wie schon früher, nicht die Häretiker zu Rath zu ziehen, sondern sie von den Stellen fern zu halten und so viel thunlich katholische Räthe zu gebrauchen, wie es sich einem katholi schen Fürsten gezieme. Hammer sest statt Häre: tiker Uebelgesinnte und meint, darunter sepen die Freysinnigen zu verstehen. Wir wollen ihm diese Auslegungsmethode nicht streitig machen. Von ,,Ausbeuten" haben wir im Breve nichts gelesen, sondern nur, daß die durch Mißbrauch verwirkten Privilegien aufzuheben seyen.

frühere reformatorische Wirksamkeit zurückversehen mit genauer Festhaltung an dem geschlossenem Vertrage. Wolle man ihm das Bisthum übertragen, so möge es auf eine Weise geschehen, daß er jener nicht entzogen werde, d. h. man möge es ihm nur, wie jenes zu Neustadt, administrationsweise übergeben. Nur in diesem Falle könne der Bischof sein Gewissen beruhigen und werde ein auch weniger begabter weniger begabter Official Genüge leisten können.

Jener herrliche Brief Khlesls an den Abt v. Zwetel (Urk. 268) ist bey Hammer nur der Ausdruck des Neides über seinen Freund, den er augenscheinlich um dessen Verwendung in politischen Geschäften beneidete." (S. 143). Wir erklären ausdrücklich, daß uns diese Stelle, wie keine andere des Buches mit Unmuth erfüllt habe. Wir fordern je den Unbefangenen auf, den Brief zu lesen und die Hand auf's Herz gelegt zu äußern, ob er an solche verworfene Heucheley glauben könne; - aber nicht den Auszug Hammers am angeführten Orte, der mangelhaft und ungenau genug ist, sondern das leider auch uncorrecte Original. Die Stelle worauf Hammer so großes Gewicht legt, ist ganz falsch verstanden 24). Offenbar will Khlesl sagen: mit jenen Dingen habe ich mich nie abgegeben, weder mit Kühen noch Kälbern, diese verstehe ich nicht. War ich also in weltlichen Geschäften nicht eingezogen genug? Oder ist selbst das Lesen politischer Schriften ein Fehler für mich 25)?

24) Man urtheile! Bey Hammer heißt es: „sein Freund wisse wohl, daß er sich auf Geschäfte der Landtage, Reichstage, Gilten, Ubschiede, Casernen, Wirth: schaften verstehe und er sehe nicht ein, wie er sich in weltlichen Sachen eingezogen halten soll." (144). Die entsprechende Stelle im Original lautet so: so waiss der Herr, was ich mich auf die Landtaeg, Reichstaeg, Gilten, vnderthanen, abschied, Khue vnd Kelber etc. verstehe, was ich für Kasernen, hoeff vnd wirttschaften angestellt also, das Ich nit verstehe, wie ich mich in weltlichen sachen eingezogener halten soll oder ist mir verpotten, dass ich keinen Politicum lesen darf?

25) Urk. 270. Baierns ist im Original gar nicht er: wähnt, obgleich es Hammer S. 144 genannt.

Mit dem rechten Verständniß dieser Stelle fällt auch das ganze Raisonnement S. 146 zu Boden, worin H. einen grellen Widerspruch zwischen diesem Briefe und der voranstehenden Vorstellung an den Kaiser finden will. finden will. Alles erklärt sich höchst einfach durch die Annahme, zu der alles, was Khleft spricht und thut, berechtigt; Khleft wollte ein Bischof seyn im Sinne der Kirche und nicht nach dem Willen des Klosterraths. Man hatte ihm Dinge zugemuthet, welche sich mit seinem Gewissen nicht vertrugen. Gegen diese legte er mit der Offenheit und Entschiedenheit eines ehrlichen Mannes Protest ein 26).

Ungenauigkeiten kommen fast auf jeder Seite vor und zwar von dem größten Belange, insbeson dere sind die Urkunden mit einer Ungenauigkeit entweder abgeschrieben oder abgedruckt, die manche Stelle unverständlich macht. Manche derselben wie No. 1 ist No. 11. c. wieder abgedruckt, ebenso No. 72 wieder No. 80. Was den Hrn. Verfasser bewegen konnte No. 6. 7 und 8 hier zu wiederholen, begreifen wir ebenso wenig, als die Wiederholung solcher Stücke, die in Raupach und Khevenhiller wenigstens ebenso gut abgedruckt sind. Worüber wir uns aber am meisten beklagen müssen, ist die Benützung der Urkunden. Selten hat sich der Herr Verf. die Zeit und die Mühe genommen sich dieselben verständlich zu machen. Wir begreifen, daß diese Anklage schwer ist und daß sie strengen Nachweis bedarf. Wir sind bereit ihn zu liefern. Einige Proben haben wir schon gegeben.

S. 97. Der Scharfsinn Hammers findet im Promemoria Khlesls an Barvitius große Ruhmredigkeit. Er läßt denselben sich vernehmen, wie folgt: „daß, wenn das an Se. Heiligkeit vom Kaiser versprochene Schreiben nicht erginge, alles Verwirrung, die letzten Dinge ärger als die ersten sein würden und alles über den Haufen fallen möchte.“ Khles aber führt aus, daß der Kaiser dem Papste schreiben müsse, es würde dahin kommen, wofern dieser die Administration des Bisthums Neustadt durch Khlest nicht genehm halten wollte.

26) L. c. 286.

Die Beylage No. 46. . Archidux Mathias Seniori de Harrach Nepoti praeposituram contulit, quam alteri postea Caesar dedit, ideo non jocandum. Keineswegs hat die Stelle den Sinn, welcher ihr S. 51 untergelegt wird, als bezőge sie sich auf das Verhältniß der beyden Brüder, wie es insbesondere in der Folge sich gestaltete, sondern Khlest warnt seinen Freund sich wohl vor: zusehen, daß er nicht die schon zweymal verliehene Propsten verliere, ohne der Abtey sicher zu sein, die ihm allerdings noch streitig gemacht werden könnte.

S. 110. Da wir nun weder mit Privilegien noch einiger Vorschrift oder starkem Besih wie Passau gefaßt sind, welches seinen Besit über viert halbhundert Jahr 2c. Im Urkundenbuche 185 heißt es aber: Da wir nun darwider weder mit Privilegien noch einigen rechtmäßigen Praescriptionen (Verjährungen) .c.“ dann ferner: Passau habe über vierthalbhundert actus possessorios verzeichnet. Ferner wenige Zeilen später sagt der Kaiser, wenn das Recht der Testaments vollstreckungen weder durch Privilegien, noch Verjährung nachgewiesen werden könne, so sey räthlich, den passauischen Vorschlag sub L. c. anzunehmen

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„Mechte es bey der Passauischen Abgesandten angebottnen mittlen Lra c.... verbleiben.“ Hammer überseht: Es möge also indeß bey dem von Passau vorgeschlagenen Mittelweg bleiben. - In dem nämlichen Documente liest Hammer 6 Mo nate statt 6 Wochen. Endlich hat nicht der Bischof von Passau, sondern der päpstliche Nuntius am Hofe zu Prag dem Bischofe und seinem Official aufgetra= gen, einen gewissen Stromayr auf freyen Fuß zu stellen. Jener wurde gemahnt und versprach, vor sichtiger zu sein.

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1008

Herr Adam v. Puecheim berüerte Pfarr (über das dieselb der Pfarrer von Raabs schon ainmal zu Henden gebracht vnd den Gottsdienst darjan verricht) nit allain mit gewalt eingenomben sonder auch Geschüz auf Redern darfür füeren vnd jene Pfarrer zuentpitten lassen: Er soll khommen vnd das Weichwaffer holen" find offenbar eine Drohung gegen den Pfarrer in Raabs und wollen sagen, er foll keinen Versuch wagen, sich der Kirche wieder zu bemächtigen. Am Weihwasser mochte dem Herren v. Pucheim, einem eifrigen Anhänger des Lutherthums, nicht sonderlich viel gelegen seyn 27).

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Ferner nicht die Prälaten, sondern die Klöster haben 16000 fl. jährlicher Einkünfte; Khlefl sagt nicht, es sey in Italien und Baiern üblich, daß die Klöster zum Unterhalte der Bischöfe beysteuern, sondern daß sie jährliche Gaben an Orte zu zahlen haben, wobey ihnen und dem allgemeinen Besten gedient sey. Nicht die Stifte zu den Schotten, Klosterneuburg, Kremsmünster und St. Florian sollen jährlich 6-7 tausend Gulden beysteuern, son: dern sie sollten nur für die auf alle Klöster vertheilte Summe haften und die Einlieferung besorgen. (Schluß folgt.)

27 Raupach III. 168.

München.

herausgegeben von Mitgliedern

Nro. 126. der E. bayer. Akademie der Wissenschaften.

24. Juni.

1848.

Khlesl's des Cardinals, Directors des geheimen Cabinetes Kaisers Mathias, Leben zc.

Schluß.)

S. 123. Nicht Bischof Urban besuchte den Erzherzog Ferdinand auf der hohen Schule zu Ingolstadt auf seinem Wege zum Reichstage nach Re gensburg das wäre von Passau aus, beyläufig gesagt, auch ein bedeutender Umweg gewesen - fon= dern Ferdinand besuchte den Kaiser zu Regensburg, wo ihn der Herr v. Rumpf zu beobachten Gelegen heit hatte. An diesen nämlich schrieb Khleft, diesen nannte er mein Herr 27).

S. 126. Latomus, so nennt ihn Khleft, nicht wie Hammer Latomius, war nicht Khlesl's Bevoll mächtiger, als die Klosterraths: Commission im Stifte Klosterneuburg 2000 fl. wegnahm. Diesem Vorgeben des Klosterraths widerspricht eben Khlesl Urkundenbuch 237.

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lehrnen und zu inftituieren, werden sich nitt allein die Jesuiter, so fürtreffliche Leuth seyn, aber auch andere schlechtere finden." Hammer ist näm lich auf die Jesuiten nicht ganz gut zu sprechen, daher die finnreiche Dolmetschung.

S. 145. ift Secretariorum durch Sectirer wiedergegeben.

S. 151. Khleft soll dem Erzherzoge Ferdinand den Rath ertheilt haben, die Mauer, d. h. das Maas nicht zu überschreiten und ihm dadurch seine Unzufriedenheit mit der Art des eingeschlagenen Verfahrens zu erkennen gegeben haben. Khlesl hingegen sagt: wenn man die Fürsten fürchte, so werden die Widersacher sich nicht an sie wagen, sondern bey sich denken: in hoc non transgrediar murum 28).

In den Briefen No. 126 und 127 finden wir keine Sylbe von dem, was Hammer Khlesin sagen läßt, sondern No. 129. Dieser Brief wird auch S. 152, obgleich nicht richtig, wieder besprochen.

Wenn Hammer S. 153 und auch später wieder behauptet, daß Khlesl vöm Erzherzoge Ferdinand einen Jahresgehalt von 400 fl. bezogen habe, so beruht dieses auf einem Mißverständniß, so wie auch alle Folgerungen, welche aus der Urkunde S. 293 gezogen werden.

Wir müssen über eine Stelle noch einige Be merkungen beßfügen, die so lautet: „Die zwey merks würdigsten · Aeußerungen dieses vertrauten politischen Briefwechsels zwischen Ferdinand und Khlefl'. . ist)

28) L. c. 285.

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