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Oskische Studien. Von Dr. Theodor Mommsen. Berlin 1846. 116 S. gr. 8.

Hr. M. handelt im ersten Paragraphe seines Wer: kes, in welchem er die oskische Sprache und ihre Ueberreste einer neuen Untersuchung unterzieht, in der Ueberzeugung, daß bey derartigen Problemen eine öftere Beleuchtung des Gegenstandes zur vollständigen Aufhellung - desselben nothwendig sey, von dem Gebiete und der Dauer der oskischen Sprache (S. 3-25), im zweyten von der Declination der Substantiva (S. 25—42), im dritten von jener der Pronomina und von den Partikeln (S. 42-56), im vierten von dem Verbum (S. 56—69), im fünften von oskischen Vornamen, Göttern und Ma= gistraten (S. 69–81); der sechste enthält eine sehr lehrreiche Erklärung des cippus Atellanus (S. 81-92), der siebente jene der tabula Bantina (S. 92--112), der achte endlich die der kleinern Inschriften (S. 112116).

Die Erörterungen des ersten Paragraphes liefern den deutlichsten Beweis, daß das Oskische, wie das Umbrische, eine Schwester des Lateinischen war, so daß zur Aufhellung und Erklärung desselben nicht bloß leßtere Sprache, sondern auch die mit dieser wieder verwandte griechische und endlich der ganze sanskritische Sprach: stamm berücksichtigt werden muß. Das Umbrische benüßte H. M., obschon es mit dem Oskischen in näherer Verwandtschaft sleht, als das Lateinische, nur selten zur Vergleichung, weil bey dem gegenwärtigen Standpunkte dieser Studien eine besondere Beachtung desselben nur Verwirrung verursacht haben würde. Während sich die vskische Schrift auf Campanien und Somnium beschränkt, reichte das Gebiet der oskisten Sprache viel weiter, und man redete sie noch südlich vom Eilarus, wie dieß von den Bruttiern und dem Dichter Ennius aus Cala: brien bekannt ist. Die Sprache der Volsker war in Zweig des Umbrischen, jene der Sabiner aber scheint dem Oskischen sehr nahe gestanden zu haben. Für diese Vermuthung spricht nicht bloß die Identität der campa nischen und sabellischen Vornamen, sondern auch die Gleichheit der nach Varros Bericht (V, 74) von den Sabinern nach Rom verpflanzten und der campanischen Culte (S. 15). Das beste Zeugniß aber für die wesent: liche Gleichheit des oskischen und des sabinischen Dialektes giebt die oskische Sprache der Samniter (Liv. X, 20). Der große italische Volksstamm, welchem diese an gehört, wohnte in der historischen Zeit diesseits des Upennin von der Südspiße Italiens bis zum Liris, jenseits des

Upennin noch weiter hinauf bis an die umbrische Grenze so wohl in den Ebenen als in den Gebirgen. Die Bewohner der Ebenen nannten sich vorwiegend Ausoner, die der Gebirge Sabeller. Wie sie sich in Wohnplähen und Sitten geschieden hatten, so trat auch eine Spaltung des Dialektes ein; allein der Unterschied war nicht größer als z. B. der des westphälischen und des holsteinischen Plattdeutsch ist. Einem Theile des aufonischen Zweiges dieses Volksstammes, den Oskern, der Urbevölkerung Campaniens, führte ein günstiges Geschick die Schrift und damit ein Mittel zum Schuße ihrer Sprache in den Tuskern zu, welche um das Jahr 97 vor Roms Erbauung ein mächtiges Reich in Campanien gründeten. Von den zugleich herrschenden und handelnden Tusken lernten, wie dieß das oskische Ulphabet zeigt, die Osker schreiben. Als nun im vierten Jahrhundert der Stadt der zunächst wohnende sabellische Stamm (die Samniter) aus seinen Bergen herabkam und durch Unterdrückung der Tusker in Campanien und der Griechen in Cumae das alte faz bellisch - oskische Element des Landes wieder belebte, da erbte das neue Volk der Campaner die Errungenschaft seiner Vorgänger. Die Samniter gaben ihren rauhern Dialekt gegen den durch den milden Himmel und die fremden Culturvölker gebildeten oskischen auf und bes dienten sich dort der von den Tuskern erlernten Schrift. Nur in Campanien und Samnium entwickelte fich die füditalische Volkssprache zur Schrift- und Cultursprache, gerade wie die umbrische nur in dem Bergthal von Jgus vium und Tuder, ebenfalls in Berührung mit den Tuskern, ein eigenes Alphabet erhielt, während bey den Volskern und den übrigen Zweigen des umbrischen Volks: stammes die römische Schrift benügt wurde. Eben so mußte man in Süditalien, wo das Oskische das Volkspatois war, wenn man dasselbe schreiben wollte, römische Buchstaben anwenden, obgleich diese die oskischen Unterschiede nicht genau auszudrücken vermochten. Da sich nur selten Gelegenheit bot, das Patois zu schreiben, so darf es nicht auffallen, daß alle Denkmäler in sabels lischen Ländern und alle bis auf eines in Unteritalien in den Sprachen der Gebildeten, also griechisch oder lateinijch, geschrieben find.

(Schluß folgt.)

München.

berausgegeben von Mitgliedern

Nro. 124. der k. bayer. Akademie der Wissenschaften.

22. Juni.

1848.

Khlesl's des Cardinals, Directors des gehei: men Cabinetes Kaisers Mathias, Leben.

(Fortsehung.)

Die tiefe Versunkenheit des Klerus in Defter reich gegen das Ende der Regierung Ferdinands I. ist Thatsache und es wäre nicht nöthig gewesen, sich deßhalb auf das Zeugniß geistlicher Geschichtschreiber zu berufen, wie S. 27 geschieht. Das officiellste Zeugniß findet sich in den Aeußerungen der falzburg. Synoden bey Dalham. Aber es wäre auch billig, in einer Geschichte der kirchlichen Zustände des 16. Jahrhunderts sich des weitern über den Grund die fer traurigen Erscheinung einigermassen auszuspre: chen, um nicht bloß wahr, sondern auch gerecht und billig zu urtheilen. Wie uns bedünkt, hat eben der Chorherr Stülz, auf den sich Hammer beruft, gut nachgewiesen, wie es gekommen ist und wie eben diejenigen, welche sich den Anschein gaben helfen zu wollen, es vielleicht auch im Sinne hat ten, selbst nicht wenig dazu beygetragen haben, die Klöster herabzubringen 8). Wir weisen abermal auf ein Wort Khleft's bey Khevenhiller VI. 315 f.

Wahr ist es, daß im Klerus zur Zeit, als

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Luther auftrat, großes Verderben herrschte. Es trat dasselbe eben in dem Abfalle eines großen Theils des Regularklerus mit schauderhafter Nacktheit hervor. Allein in der Allgemeinheit, wie man behauptet, war das Verderben nicht ausgebreitet. An vielen Orten, namentlich im südlichen Deutschland, stoßen wir bey genauerer Untersuchung auf eine bedeutende Anzahl tüchtiger Männer des geistlichen Standes sowohl im Welt- als im Regularklerus, wie selbst Hagen 9) deren eine Menge aufzählt. So war auch der österreichische Klerus im Beginn der Reformation nicht schlecht, aber er wurde es im Laufe eines Menschenalters. Stülz sagt in dieser Beziehung für ruhige Zeiten würde er ausgereicht haben; aber die Feuerprobe vermochten viele seiner Glieder nicht zu bestehen 10).

Bey all dem ist nicht zu übersehen, daß eben in dieser Zeit Rohheit und Barbarey in allen Ständen mit reißender Gewalt hereinbrachen. Welch ein Unterschied zwischen den ersten und lehten beyden Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts! Ob der Sache des Verfalls durch die Visitationen gründlich begeg= net werden konnte darüber hat die Erfahrung gerichtet. Mit äußern Mitteln werden solche tief fressende Schäden nicht geheilt. Polizeyliche Maß

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9) Deutschlands literar. und relig. Verhältnisse I. 197 u. ff.

10) Vgl. auch Buchholz VIII, 166. Wo es fehlte, zeigt die Versicherung Commendone's, daß der Kaiser (Max) alle schlechten Subjecte des geistli chen Standes in Schuh nehme. Die Bischöfe von Salzburg und Passau fand er voll des besten Willens.

regeln können bis auf einen gewissen Grad die Ausbrüche beseitigen, mehr vermögen sie nicht.

Es ist dann die Rede von der berüchtigten Klosterreformation K. Marimilians II. vom 22. December 1567. Wie auch andere Leute als „strengere Prälaten" die Sache ansahen, beweist die Schrift der protestant. Stände o. d. Ens an den Kaiser, die den Geist dieser Reformation vortrefflich charakterisirt. Dieselbe ist vom 20. März 1568: Ist eine Reformation nöthig, so sollte diese mehr der Prälaten Personen als die Güter der Klöster angehen 11).

11) Stülz Geschichte von St. Florian S. 89 u. Unmerk. Sollte eine Restauration des Katholicismus nament: lich in Ansehung der Klöster bewerkstelligt werden, so konnte doch nur durch die kirchlichen Organe eine solche vorgenommen und bewirkt werden. Es ist bezeichnend für die damaligen Prälaten, welche doch, wie Freund und Feind bekannt, einer Refor mation bedurften und über die nicht mit Unrecht so oft ein verdammendes Urtheil laut geworden ist und über die Gesinnung Maximilians II., daß jene den Kaiser um Schuß baten gegen ihren Bischof, der Kaiser aber ihnen seinen Schirm zu sagte. Reminiscenzen dieser beyderseitigen Grundsäße kommen noch unter K. Rudolf oft genug vor. Statt aller einzelnen Ueußerungen über Maximilians II. Maßregeln und polit. Grundsäße erlau ben wir uns, das Urtheil des geistvollen Gfrörer (Gustav Adolf S. 264) nachzuschreiben, der es uns besser getroffen zu haben scheint, als Hammer und viele Undere. Nachdem er bemerkt, daß sein Herz protestantisch gewesen, die Politik aber ihm verboten habe, seiner Neigung zu folgen, fährt er weiter fort: „Unter diesen Umständen gebot die Staatsklugheit dem jungen Kaiser" — er war 37 Jahre alt, als er seinem Vater nachfolgte unabweislich sich an die alte Kirche zu halten. Gleichwohl that er für die neue viel mehr als er hätte thun sollen. Angesteckt von dem verführerischen Beyspiel der teutschen Reichsstände strebte längst der Adel in den österreich. Erblanden darnach, das Joche der Staatsgewalt abzuschütteln und gleiche Unabhängigkeit wie jene zu erringen. Die Herren schlugen denselben Weg ein, der in Teutschland zum erwünschten Ziel geführt hatte. Sie forderten für sich und ihre GrundHolden Religionsfreyheit. Maximilian war sch w ach genug, dieses der Macht des Regentenhauses so gefährliche Recht zu bewilligen."

Mit der Klosterreformation war auch der Klo: sterrath ins Leben getreten. Seine Aufgabe war, über die genaue Vollziehung derselben zu wachen. S. 34 spricht Hr. v. Hammer von dieser Behörde und behauptet, daß sie dieser Reformation das Daseyn verdanke und sich mit Ueberwachung der weltlichen Verwaltung der Klöster zu beschäftigen hatte. Anders hat er um einige Blätter früher S. 9 gespro= chen. Nachdem er dort auseinander gesezt, daß, ob: gleich in dem Entschlusse sowohl durch Restauration der katholischen Religion, als auch durch die Zu rückführung der Abgefallenen den Schaden wieder gut zu machen, beyde Gewalten, die geistliche und die weltliche, zwar einig, doch auch auf den äußersten Gränzen beyder Gewalten Streitigkeiten voraus: zusehen gewesen daher es zur Entscheidung „einer obersten Behörde“ bedurft,“ fügt er bey:

„Diese war der schon unter Ferdinand I. ein: geführte Klosterrath, von dessen Einsehung, Stellung und Wirkung aber bisher so wenig geschicht lich verlautet hat, daß selbst das Jahr seiner Einsehung bisher (so) unbekannt, von Bucholz in seiner Geschichte Ferdinand I. unter den Staatseinrichtungen desselben (der wichtigsten eine) mit gänzlichem Stillschweigen übergangen worden."

Wem soll man nun glauben, Herrn v. H. S. 9 oder S. 34? Sicher dem legtern, wie schon aus Stülz 12) erhellt. Nur gegen das Raisonnement müssen wir noch eine Unmerkung uns erlauben. Ist denn wirklich der Klosterrath eine höhere Behörde, die über den beyden Gewalten steht und zu entschei den befugt ist? Anfangs freylich bloß mit der weltlichen Klosterverwaltung betraut, erweiterte sich die Gewalt und der Geschäftskreis des Klosterraths immer mehr, so daß er mit der bischöfl. concurrirende und

Ohne Zweifel war Maximilian, im Sinne des Verf. genommen, ein Erzjesuit, d. h. in die ges meine Sprache überseßt, doppelzüngig. Was ihm die Bewunderung Vieler erworben und das Urtheil über ihn bestochen, ist seine tolerante Gefinnung. Das stellt sich aber ganz anders, wenn man erwägt, daß er den Katholicismus tolerirte, weil er mußte, ohne doch den Muth und die Kraft zu befißen, seiner Ueberzeugung gemäß sich zur neuen Lehre zu bekennen.

12) 1. c. 98.

diese weit überholende Gewalt übte, wie etwa in neuerer Zeit der sogenannte katholische Kirchenrath in Würtemberg. Wie es mit der Contribution der 12mal hunderttausend Gulden auf dem Landtage zu Linz 1568 sich verhielt, mag bey Stülz 13) nachgelesen werden. Wenn der Klosterrath die Kloster: güter als Kammergüter des Kaisers erklärte, „über die zum Besten des Staates demselben zu verfügen frey stehe, so war dieses eben so sehr dem bisher geltenden Rechte entgegen, als es Ferdinand schon 1538 geltend zu machen suchte 14). Wenn die Klöster übrigens 1568 gegen die Abzahlung von 300,000 fl. Einwendungen machten, so geschah es nicht darum, weil sie überhaupt gegen den Grundsaß Einwendungen machten, sondern wegen der Unmöglichkeit 15). Die sogenannten Beweisstücke, worauf sich der Klosterrath berief, bewiesen überhaupt nicht, was sie sollten.

Endlich nach langer Abschweifung kömmt der Hr. Verfasser wieder auf Khles zurück. Er zeigt Khleft in seinem Wirkungskreise als passauischen Of: ficial und es bestätigt sich vielfach in den hierauf be züglichen Verhandlungen, wie der Klosterrath immer demselben gegenüber einer durchgreifenden Hebung des Klerus im Wege stand. Wir können, um nicht zu weitläufig zu werden, uns nicht darauf einlassen, solche Dinge herauszuheben, aber der vorurtheilsfreye Leser wird den Eindruck mitnehmen, daß die Klage des Bischofes Urban von Passau nicht grundlos war, wenn er klagt: Sein ganzes jus episcopale in Desterreich müsse zu Ende gehen 2c.

Weltliche Commissäre wurden wohl schon vor 1562 (S. 47) zu Abtwahlen abgeordnet; so waren bey einer solchen zu Melk deren vier, welche auch die Wahl eines gewissen Placidus durchseßten, nicht zum Besten des Klosters und der Disci plin 16). Es wird S. 47 berichtet, daß der Abt von

13) 1. c. 89.

14) 1. c. 80.

15) l. c. 76 u. 72. 82. 86.

16) Bucholz VIII. 16, auch dieses Buch S. 89.

Zwetel und Khleft den Freund des lettern, Ulrich Hackhl, Domherrn von Wien, als Propst zu Zwetel geweiht (eingeseht) haben und zwar von Seite des Klosterrathes gesendet als landesfürstliche Commissäre. Sie haben diese Weihe vollzogen durch Uebergabe des Buches, der Schlüssel, des Rings, durch Auflegung der Stola. Das alles geschah doch wohl nicht im Auftrage des Klosterrathes. Sie waren bischöfliche und landesfürstliche Commissäre zugleich, wie später 1587 bey Ersetzung der nämlichen Prop= stey 17).

Von der Ungenauigkeit Hammers steht S. 48 ein Beweis. Khles betrieb Namens des Bischofs die Errichtung eines Seminars und bat den Kaiser, zu diesem Ende den Prälaten und Pfarrern jährlich eine bestimmte Abgabe aufzulegen, wogegen er sich erbot, aus den Kammergütern ebenfalls einen namhaften Beystand zu leisten. So heißt es in Khlefl's Schrift, welche im Urkundenbuche S. 86 abgedruckt ist, obgleich fehlerhaft, wie alle insgesammt. Ham mer sagt, daß die Kosten theils durch eine den Prälaten und Pfarrern aufzulegende Steuer, zum Theil aus der Staatscasse hätten bestritten werden sollen.

(Fortseßung folgt.)

Oskische Studien.

(Schluß.)

Die Dauer der oskischen Sprache läßt sich, wenn wir die Schriftsprache im Auge haben, genau bestimmen. Der Umstand, daß keine einzige lateinische Inschrift den Meddix, keine einzige vskische die Duumvirn nennt, bes weist, daß in Folge der lex Plautia Papiria nicht bloß das Privatrecht der italischen Völker mit dem römischen Juscivile, die einheimische Magistratur mit dem Nachbilde des römischen Consulats, sondern auch die Landessprache im officiellen Gebrauch mit der römischen vertauscht werden mußte. Uls alle Italer römische Bürger geworden waren, verschwand die oskische Sprache auf einmal aus dem öffentlichen Gebrauch, indem mit der

17) S. Urkundenbuch 105.

römischen Civität nicht bloß römische Magistrate und römisches Recht, sondern auch römische Geschäftssprache, ja sogar römische Vornamen fich Geltung verschafften. Die oskisch sabellischen Vornamen, wie Herius, Vibius, verschwanden seit dieser Zeit. Wie kein Barbar einen römischen Namen, so durfte auch kein Römer einen unrömischen führen. Wie lange die oskische Sprache nach dem Plautisch-Papirischen Geseze sich noch im Privatgebrauch erhielt, läßt sich um so weniger bestimmen, als bey den Oskern keine Grabinschriften gebräuchlich waren. Uls Volkssprache fristete fie jedenfalls noch längere Zeit in Campanien ihr Leben, wie denn Varro (de R. R. III, 1, 16) 'von ihr als von einer lebenden spricht; al: lein die Zeit ihrer Blüthe,, wo sie Schriftsprache eines Culturvolkes war, endigte mit dem Jahre Roms 666 nach einer Dauer von etwa 350 Jahren. Dieß war die Zeit, in welcher in Campanien die Utellanen entstanden, die um das Jahr 500 von Atella nach Rom wanderten. Indeß hat dieses Possenspiel seine schönsten Blüthen sicher unter der milden Sonne Campaniens getrieben, wo der einheimische Dialekt mit seinen dumpfen Consonanten und tiefen Vocalen dem breiten Munde des Spielers sehr zu Statten kam. Dieses ungeschriebene, regelmäßig improvifirte Possenspiel mit festen Rollen und veränderten Situationen, ist eine den Oskern eigenthümliche pontische Schöpfung, in welcher das nationale pontische Element der italischen Völker glücklich ausgeprägt war. Osker auch eine Litteratur hatten, läßt sich nicht beweisen; die sichere grammatische Entwicklung der Sprache und die Festigkeit der Orthographie machen es allerdings wahrscheinlich. Wo man zu dichten und zu schreiben verstand, dürfte man auch Lieder aufgezeichnet haben. Vielleicht hatte Ennius Grund, neben der Kunde der griechischen und der römischen Sprache sich auch der Kenntniß der oskischen zu rühmen.

Ob die

Im Oskischen sind die drey ersten Declinationen der lateinischen Sprache im Singular beynahe vollständig, im Plural wenigstens zum Theil nachweisbar; dagegen findet sich von der vierten und fünften keine Spur, sondern die Wörter, die im Lateinischen nach der vierten gehen (z. B. senatus), werden im Oskischen nach der zweyten abgeändert. Wie dem Lateinischen, so fehlt auch dem Oskischen beym Nomen und Verbum der Dual. Das Pronomen is ea id hat sich im Oskischen auf eine ganz eigenthümliche Weise entwickelt. Ein Theil der Formen ist dem Lateinischen analog_gebildet, während ́der andere wesentlich von diesem sich unterscheidet. Das relative und indefinite Pronomen ist bey weitem weniger erkennbar, als das demonstrative, bey welchem der ungemein häufige Gebrauch desselben in der officiellen Sprache die Untersuchungen des Grammatikers gar sehr erleichtert. Die Personal-Endungen des Verbums sind uns mit Uusnahme der dritten Person in der Einheit und der Mehr

heit unbekannt; jene endigt sich, wie im Lateinischen, auf t, nur daß für dieses im Perfekt ohne Ausnahme, regelmäßig auch im Conjunktiv, nur einmal, aber in der urs sprünglichsten Form im Futurum I. d steht, diese aber geht auf ns aus, was sich mit Leichtigkeit dem lateinischen nt, dem dorischen vrɩ und attischen si anschließt. Ueber die Perfekte geben uns die erhaltenen Formen keinen vollständigen Aufschluß. Im Futurum nähert fich das Oskische dem Sanskrit und dem Griechischen. Ueber: all tritt hier das ursprüngliche i des Conjunktivs, das fich im Sanskrit und im Griechischen erhalten hat, im Latein sich aber nur in sim, velim, duim etc. zeigt, deutlich hervor. Das oskische Passiv ist uns unbekannt. Das Particip Perf. Passiv. findet fich theils, wie im Latein, auf tur gebildet, theils auf us. Der Jnfinitiv ist durch die vom Uccusativ nur durch den Accent verschiedene Endung um bezeichnet.

Das System der oskischen Namen ist im Ganzen dem römischen gleich. Auch hier finden sich die tria nomina mit Hinzufügung des väterlichen Vornamens, wobey filius regelmäßig fehlte (S. 69). Unter den Göt: tern sind auf den Inschriften Jupiter, Venus, Diana, Hercules, Flora und Feronia genannt. Was die Magistrate anbelangt, so ist Meddix die allgemeine Bezeich nung für eine obrigkeitliche Person. Zur Bezeichnung einer bestimmten Behörde wird zu Meddix ein Eigenschaftswort hinzugesezt, am gewöhnlichsten tuticus. Co nennt Livius den höchsten Magistrat zu Capua Meddixtuticus, in Nola aber heißt derselbe Meddix decetasius. Neben dem Meddix wird der Quaestor häufig genannt. Die Uedilen werden nur in dem pompejanischen Fragmente erwähnt. Diese niedern Magistrate scheinen durch den Bundesgenossenkrieg, welcher die Duumvirn an die Stelle des Meddix brachte, nicht berührt worden zu seyn. Senate waren in allen oskischen Städten.

Wir schließen diese Unzeige mit dem Wunsche, daß H. M. seine Uufmerksamkeit immerfort ähnlichen Gegenständen zuwenden möge. Je genauer wir über die älteste Geschichte der italischen Völkerschaften und über ihre Sprache aufgeklärt werden, desto mehr dürfte die so lange herrschende und noch keineswegs verdrängte Meynung an Geltung verlieren, als ob die vielen Namen, welche uns in der Urgeschichte Italiens entgegen treten, eine Reihe von Völkern bezeichnen, welche mit einander nicht verwandt waren. Man wird sich dann überzeugen, daß alle, die Ligurer und die Gallier im Norden und Nordwesten ausgenommen, Zweige eines und desselben großen Stammes waren.

usch old.

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